Eigentümer bestreitet, das leer stehende Gebäude für 40 Millionen Euro loswerden zu wollen. Politiker forderten bereits Frist zu Sanierung.
Hamburg. Der Eigentümer des Grindelhochhauses an der Oberstraße 14 dementiert, das seit Jahren teilweise leer stehende Gebäude für 40 Millionen Euro verkaufen zu wollen. Die „Bild”-Zeitung hatte berichtet, die Trigon Grundbesitz GmbH, der das Gebäude seit 2005 gehört, habe die Immobilienfirma Grossmann + Berger mit dem Verkauf beauftragt. „Ein Verkauf ist nicht geplant”, sagte Wolfpeter Hocke, Sprecher von Trigon, zu abendblatt.de. Der Eigentümer hält laut Hocke an seinen Plänen fest, das 15-geschossige Wohnhaus sanieren zu wollen.
In einer an einen Interessenten gerichteten Mail des Maklerbüros heiße es laut ”Bild” sinngemäß, dass Informationen nur an ausgesuchte Personen gegeben würden. „Wir sind gehalten, die Kunden vom Verkäufer freigeben zu lassen”, zitiert die Zeitung aus der Mail. Das sei „aufgrund der Besonderheit der betreffenden Immobilie” notwendig, meine das Maklerbüro. Britt Finke, Sprecherin von Grossmann + Berger, wollte dies weder dementieren noch bestätigen: „Wenn wir einen Auftrag haben, äußern wir uns grundsätzlich nicht dazu. So ist es auch in diesem Fall.”
Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten den Bezirk Eimsbüttel erst am Dienstag aufgefordert, bei der stockenden Sanierung des Grindelhochhauses an der Oberstraße 14 aktiv zu werden. Der Bezirk solle ein Modernisierungsgebot sowie die Möglichkeiten einer Instandsetzungsanordnung für das Gebäude prüfen. Sprich: Nach Möglichkeiten suchen, den Besitzer zu zwingen, innerhalb bestimmter Fristen zu sanieren.
In der Vergangenheit verfiel das Gebäude zusehends, erlangte zwischenzeitlich als "Horrorhaus" traurige Berühmtheit und wurde 2005 von der Trigon Grundbesitz GmbH mit Sanierungsabsicht übernommen. Doch noch immer stehen die mehr als 120 Wohnungen leer, die eingerüstete Fassade ist zum Dauerzustand geworden. "Der Leerstand ist ein jahrelanger, unhaltbarer Missstand", schrieben die Fraktionen in ihrem Antrag. Stichhaltige Gründe für die nicht vorankommende Sanierung sei der Eigentümer schuldig geblieben. Auf Grundlage des Wohnraumschutzgesetzes sollen deshalb nun rechtliche Sanktionen geprüft, im Januar 2013 die Ergebnisse der Bezirksversammlung vorgelegt werden.