Hamburg. Ein 42-Jähriger ist wegen schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Er soll im April 2020 ein Feuer gelegt haben.
Mehr als 14 Monate lang wurde der Großbrand vom Holzhafenufer vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Nun kam es am Mittwoch zum Urteilsspruch: Ein 42-Jähriger ist wegen schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Zudem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Landgericht Hamburg: Prozess um Großbrand im Holzhafen in Hamburg beendet
37 Verhandlungstage hat es bis zum Urteil gedauert. Auch weil der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger immer wieder alternative Theorien und zum Teil „Räuberpistolen“, wie die Richterin urteilte, aufbrachten, wie es zum Feuer gekommen sein soll. Sie reichten von Versicherungsbetrug einer dort ansässigen Firma, elektrischem Kurzschluss bis hin zu einer Katze, die eine elektrische Heizung umgestoßen und das Mobilheim damit in Brand gesetzt haben soll.
Zudem präsentierten sie einen Zeugen, der aussagte, vom Mechaniker zur Brandstiftung angeheuert worden zu sein, um das Geld der Versicherung für das Mobilheim zu kassieren. Diese Aussage hielt das Gericht für völlig unglaubwürdig. „Es ist schlimm, eine solche Aussage zu tätigen und sich damit strafbar zu machen“, sagte die Richterin. Bei seiner vehementen Unschuldsbeteuerung blieb der Angeklagte bis zuletzt.
Ehemaliger Hafenmeister entkam nur knapp dem Feuer
Das habe das Gericht bei seiner Urteilsfindung auch nicht so einfach „weggewischt“, beteuerte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Alle Theorien seien geprüft und diskutiert worden. Das Gericht sieht es jedoch als bewiesen an, dass der 42-Jährige sich in der Nacht zum 17. April 2020 Zugang zu dem Gelände am Holzhafenufer verschafft hat, indem er über ein Tor oder Zaun kletterte.
Durch die nicht verschlossene Tür soll er in das Mobilheim des Mechanikers G. gelangt sein, dort eine brennende Zigarette unter ein Kissen gelegt haben und dadurch das Mobilheim in Brand gesteckt haben. Das Feuer griff auf eine Bootshalle und eine darin gelagerte Yacht, ein Motorboot, Wohnmobil und Hausboot über.
Darin hatte nur wenige Meter vom Brandherd entfernt der ehemalige Hafenmeister geschlafen. Dank seines Hundes, der das Feuer bemerkte und sein Herrchen weckte, konnte der 73-Jährige noch den Flammen entkommen. „Es war Glück, dass keine Menschen zu Schaden gekommen sind“, sagte die Richterin. Der Sachschaden wird auf eine Million Euro beziffert.
Glimmende Zigarette könnte das Feuer im Holzhafen ausgelöst haben
Ob sich das Entzünden des Mobilheims tatsächlich genau so abgespielt hat, ließ sich nicht beweisen. Fest stehe laut Richterin aber, dass der Großbrand von dem Mobilheim ausgegangen sei. Laut Sachverständiger sei eine glimmende Zigarette als Ursprung durchaus möglich. Auch von den zeitlichen Zusammenhängen passe diese Annahme.
Laut Auswertung der Handydaten stehe zweifelsfrei fest, dass sich der 42-Jährige ab kurz nach 1 Uhr auf dem Gelände aufgehalten habe. Gegen 1.30 Uhr brannte es dort dann lichterloh. Die Aussage des Angeklagten, er habe dort lediglich selbstgebrannten Schnaps von dem Mechaniker kaufen wollen, wertete die Richterin als „absoluten Quatsch“, da die Männer sich nur oberflächlich kannten und es daher nicht realistisch sei, dass der Angeklagte nachts vorbeifährt, um Alkohol zu kaufen.
Grund für die Tat soll Eifersucht gewesen sein
Der 42-Jährige soll das Feuer aus Eifersucht gelegt haben, weil seine Frau eine Affäre mit dem Mechaniker gehabt haben soll. Der Angeklagte hatte ein Foto entdeckt, auf dem seine Frau zu sehen ist, wie sie dem Mechaniker einen Kuss auf die Wange gibt. In einem Chatverlauf beschimpfte er seine Frau wüst als „Schlampe“ und wünschte ihr den Tod.
Als Beweis für die Schuld des 42-Jährigen wertete das Gericht vor allem die Aussagen mehrerer Zeugen, dass der Mechaniker in der Nacht des Brandes mehrere Anrufe vom Bruder des Angeklagten bekommen hatte. Dieser wollte den Mechaniker warnen, bloß nicht nach Hause zu fahren, weil sein Bruder auf dem Weg zu ihm sei, um ihn „zu verbrennen“.
Mehrere Zeugen bestätigten Warnanrufe in der Brandnacht
Daran konnte sich der Bruder allerdings nicht mehr erinnern, nachdem er zu Beginn des Verfahrens seine Aussage noch verweigert, im Sommer dann aber doch ausgesagt hatte. Damit habe er wohl seinem Bruder helfen wollen, sich aber in Widersprüche verstrickt, ist das Gericht überzeugt.
Denn kurze Zeit nach den Anrufen brannte es tatsächlich auf dem Gelände: „Und manchmal ist eins und eins dann wirklich zwei“, sagte die Richterin. Das Gericht wertete die Tat trotzdem als spontan und nicht von langer Hand geplant.
Der Angeklagte will gegen das Urteil Revision einlegen
Der 42-Jährige sitzt wegen versuchten Totschlags in Strafhaft. Dazu wurde er nur zweieinhalb Monate vor der Brandstiftung verurteilt, nachdem er eine Meinungsverschiedenheit mit einer Schusswaffe habe klären wollen, erläuterte die Richterin. Seine Zukunftsperspektive sei durch die anstehenden Haftstrafen daher „eher niederschmetternd“, urteilte die Richterin.
Nach der Urteilsbegründung fragte der 42-Jährige, ob er direkt einen Antrag auf Revision stellen könnte. Das sei allerdings nicht möglich, sondern müsse schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen, klärte ihn die Richterin auf.