Bergedorf. Alte Bauernhäuser und Scheunen im Landgebiet stehen seit Jahrzehnten leer. Bezirk weiß von 14 Immobilien in ganz Bergedorf.

Zahlreiche alte Bauernhäuser in den Vier- und Marschlanden stehen seit Jahren leer und verfallen. Sie sind kein schöner Anblick, kritisiert Achim Sperber aus Kirchwerder. Dem Profifotografen tut es in der Seele weh, dass diese Zeugnisse einer einzigartigen Kulturlandschaft sich selbst überlassen werden.

Wohnungsnot in Bergedirf ist groß, doch viele Bauernhäuser stehen leer

„Nicht einmal um die letzten Hufnerhäuser, die größten Reetdachhäuser, wird sich gekümmert“, sagt er. Es sei bereits „fünf nach zwölf“.

Sperber hat etliche Wohnhäuser und Scheunen, von denen einige seit Jahrzehnten verfallen, fotografiert. „Den Eigentümern, mit denen ich sprach, ist der kulturelle Wert der Gebäude egal“, sagt er. „Sie betonen, dass es ihre Häuser seien und sie damit schließlich machen könnten, was sie wollen.“ Ganz so ist es allerdings nicht: Bei Einsturzgefahr, Umnutzung, Abriss oder Verkauf kommt der Staat ins Spiel, sagt
Dr. Sebastian Kloth, Sprecher des Bergedorfer Bezirksamts. Zudem schalte sich bei alten Häusern das Denkmalschutzamt ein. Es entscheidet, ob Gebäude schützenswert sind.

Exakte Übersicht schwierig

Laut dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz gilt ein Leerstand von länger als vier Mo­naten als „genehmigungspflichtige Zweckentfremdung“, betont Kloth. Die Wohnraumschutzstelle des Verbraucheramts würde sich nach einem solchen Zeitraum mit den Eigentümern in Verbindung setzen. In Bergedorf würden derzeit 14 Immobilien leerstehen, teilt Kloth mit. Eine exakte Übersicht sei schwierig, da das Bezirksamt „auf die Aussagen der Wohnungsbaugesellschaften, Verfügungsberechtigten und Anzeigenden angewiesen“ sei.

Erstaunlich: Ein großes, altes Bauernhaus am Hower Hauptdeich 133 a soll laut Sperber „seit mindestens 30 Jahren“ leerstehen. Das Bezirksamt will nun „den Eigentümer ermitteln und kontaktieren“, sagt Kloth. Der Fall sei bekannt, die Eigentümerermittlung jedoch nicht einfach.

Eigentümer wird ermittelt

Das Haus steht unter Denkmalschutz, ist deshalb auch dem Denkmalschutzamt bekannt. „Dort gibt es Unklarheiten in Folge von Erbschaften“, sagt Enno Isermann, Sprecher der zuständigen Kultur­behörde. Auch seine Behörde ermittle nun den „formal juristisch richtigen Eigentümer“.

Eine sogenannte Sicherungsverfügung sei vorbereitet, „muss nur noch abgegeben werden“. Den Eigentümern verfallender denkmalgeschützter Häuser werde eine Frist für Maßnahmen zum Erhalt ihrer Gebäude gesetzt.

Manchmal schreitet die Stadt ein

„Sonst wird die Stadt aktiv“, sagt Isermann. Sie kümmert sich um den Erhalt des Denkmals, was nur wenige Elemente eines Gebäudes sein können, und schreibt dem Eigentümer eine Rechnung. Obwohl der Etat des Denkmalschutzamtes laut Isermann aufgestockt wird, sei es „schwierig, die Pflege zu überwachen“. In Hamburg werden „eine Handvoll Häuser im Jahr abgerissen“, die unter Denkmalschutz stehen und trotzdem verfallen sind. Die Sanierung müsse dem Eigentümer wirtschaftlich zumutbar sein, betont der Behördensprecher. Die Stadt übernimmt die Kosten nicht.

Leerstand kann per Mail mitgeteilt werden

Hinweisen werde nachgegangen. Wer Wohnungsleerstand mitteilen möchte, erreicht die zuständigen Mitarbeiter des Bezirksamts unter der E-Mail-Adresse wbz@berge dorf.hamburg.de.

Allgemein sei der Leerstand in Hamburg gering: Die Daten für 2019 liegen noch nicht vor, aber im Jahr 2018 betrug die Leerstandsquote 0,5 Prozent, sagt Thomas Östreicher, Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. „Im Bundesvergleich ist dies die geringste Leerstandsquote.“ Der Bundesdurchschnitt lag bei 2,8 Prozent.