Curslack. Die rigorose Grabenräumung auf dem Gelände des Wasserwerks Curslack, die der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) Mitte der Woche bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) anzeigte, hat ein Nachspiel.

Frank Krippner, Pressesprecher der BSU: "Wir treffen jetzt klare Vereinbarungen mit Hamburg Wasser für künftige Grabenräumungen." Die unsensible Vorgehensweise habe die BSU sehr überrascht, sagt Krippner: "Fische sollten vor einer Räumung vertrieben werden, Muscheln müssen rausgeholt und später zurückgesetzt werden."

Die Behörde wird trotzdem kein Bußgeld verhängen: "Wir setzen jetzt auf Aufklärungsarbeit über schützenswerte Arten", sagt Krippner. Frühere Bemühungen der Behörde, auf diesem Gebiet zu sensibilisieren, seien wohl bei Hamburg Wasser in Vergessenheit geraten, vermutet Krippner. Derzeit werde geprüft, welche Arten von der Graben-Räumung betroffen sind.

"Generell sind unsere bisherigen Regeln zu schwammig", sagt Torsten Riecken, Verbandstechniker des Ent- und Bewässerungsverbandes Marsch- und Vierlande. Die Verbände bräuchten dringend klare Regeln und mehr Rechte, um freier agieren zu können. "Für jede Maßnahme an den kleinen Sielgräben von einem Meter Breite brauchen wir eine Genehmigung", sagt Georg Odemann, Verbandsobmann des Ent- und Be. Bei der Grabenpflege nimmt der Verband Entschlammungen allerdings nur in den offenen Wintermonaten vor. Während der Vegetationszeit werde schonend entkrautet. Umso verwunderter ist Odemann über die Vorgehensweise am Führungsgraben des Curslacker Wasserwerkes, der mit gut drei Metern Breite über ein Vielfaches an Artenpotenzial verfüge.

Gemeinsam mit allen Wasserverbänden in Hamburg arbeitet die BSU bereits seit einem Jahr an verbindlichen Richtlinien zur Unterhaltung von Gräben. Vorbild sind hier die europäischen Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) für Fließgewässer und Gräben. Deren Leitbild ist der natürliche Zustand von Gewässern, mit seiner großen Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die Ergebnisse werden in das geplante Wasserhaushaltsgesetz von Hamburg einfließen. Bis 2015 soll die integrierte Gewässerschutzpolitik der WRRL in der Europäischen Union auch über Ländergrenzen hinweg umgesetzt werden.