Betr.: “Hier sollen Windräder stehen“ (30. 10. 2010, und “Furcht vor Lärm und Schattenwurf“ (4. 11. 2010) Vier- und Marschlande-Seite
Windkraftstandortsuche: Welche Kriterien zählen tatsächlich?
Die Plandiskussion am 2. November im Lichtwarkhaus zur Änderung des Flächennutzungsplans zugunsten von Standorten für Windkraftanlagen in den Vier- und Marschlanden der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat es gezeigt: Viele Vier- und Marschländer haben nicht nur Bedenken gegen die Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 120 Metern, sondern sind entschieden dagegen. Gewerbebetriebe werden zugunsten des primären Sektors und der besonderen Kulturlandschaft aus den Vier- und Marschlanden vertrieben, aber der gewerbliche Betrieb von Windkraftanlagen gefördert. Es sollen Windkraftanlagenfundamente in Gewässerschutzgebiete gerammt werden, wo Anwohner behördlicherseits nicht einmal einen Meter tief graben dürften. Anwohner, die bereits jetzt vom Lärm der Windräder, dem Schattenwurf und deren gesundheitlichen Folgen betroffen sind, wollen nicht auch noch dem ständigen roten Blinken oder den Lichtblitzen von den Spitzen der Großanlagen ausgesetzt sein. Der Heimatring Ochsenwerder hat erst kürzlich einen Beschluss gefasst, sich gegen die Pläne zu stellen.
Die Behörde verfolgte das Ziel, mit weniger, dafür aber leistungsstärkeren Anlagen mehr Strom zu erzeugen. In Ochsenwerder sollen jedoch laut den Planungen mehr Windräder mit mehr Leistung stehen, weil zusätzlich ein neues Gebiet südlich des Marschenbahndammes in die Pläne aufgenommen wurde. Horst Schramm vom Naturschutzbund hat erhebliche Einwände gegen diesen "Doppelriegel" für die Vogelwelt in Ochsenwerder eingebracht. Er führte aus, dass es für die Vogelwelt einen Korridor Allermöhe zur Elbe geben würde. Die geplanten zwei Reihen in Ochsenwerder wären verheerend für die zur Elbe ziehenden Vögel. Bei all diesen Einwänden kann man sich nur fragen: Welche Kriterien bei der Flächenplanung für Riesenwindräder gab es tatsächlich? Martin Falke, Windkraftexperte der BSU, räumte ein, es würden bereits vereinzelt Anträge für die neuen Anlagen vorliegen, die bis zur endgültigen Änderung des Flächennutzungsplanes ruhen würden. Es blieb unklar, wie sehr sich die Behörde bei der Suche nach neuen Flächen für Windkraftanlagen auf die bereits vorliegenden Bauanträge gestützt hat. Meiner Meinung nach lieferten die Investoren durch ihre Bauanträge die Planungen für die Standorte, die die Behörde jetzt ausweisen möchte. Dies trifft insbesondere auf den neuen Standort südlich des Marschenbahndammes zu, der zum negativen Effekt des "Doppelriegels" führen würde. Um dies zu rechtfertigen, werden Gutachten angefertigt, die diese Standorte begründen sollen. Die klimapolitischen Ziele der jetzigen Regierung und die finanziellen Interessen der Investoren gehen Hand in Hand.
Dipl.-Kauffrau Viola Gietzelt-Fleischhauer
21037 Hamburg