Billwerder/Hamburg. 42-Jähriger präsentiert bei Messerstecher-Prozess eine eigene Version. Er soll seinem Ex-Freund ein Messer in den Hals gerammt haben.

Warum musste die Aussprache zwischen dem 42-jährigen Andreas T. und seinem langjährigen Freund Philipp M. (Namen geändert) mitten in der Nacht und in einer abgelegenen Gegend in Billwerder stattfinden? Wie kamen Blutspuren von M. an den zerstochenen Vorderreifen seines Autos? Warum brachte T. vier Flaschen Brennspiritus zu der Unterredung mit? Auf diese Fragen des vorsitzenden Richters Joachim Bülter konnte T. vor dem Landgericht Hamburg keine schlüssigen Antworten geben. Seit dem 23. August muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten.

T. soll seinem Ex-Freund ein Messer in den Hals gerammt haben. Doch mit einer vorbereiteten Erklärung präsentierte der Angeklagte am dritten Verhandlungstag dem Gericht eine eigene Geschichte des Tathergangs – ganz anders als die Version in der Anklageschrift. Nicht er habe Philipp M. mit dem Messer angegriffen, es sei genau umkehrt gewesen. Zuerst sei die Aussprache immer lauter und aggressiver geworden, dann habe M. plötzlich mit einem Messer herumgefuchtelt. „Ich wurde bei der Bundeswehr im Nahkampf ausgebildet und konnte ihm das Messer entwinden, dabei wurde ich selbst an der Hand verletzt.“ Dann habe er sich aus dem Auto fallen lassen und sei geflüchtet.

Messerstecher-Prozess: Angeklagter fühlte sich von Opfer belästigt

Philipp M. wurde bei dem Kampf schwer verletzt, schaffte es mit einem zerstochenen Reifen an seinem Auto noch bis zur Notaufnahme des Boberger Unfallkrankenhauses. Dort alarmierte man die Polizei in Billstedt. Die leitete die Meldung eines versuchten Tötungsdelikts an alle umliegenden Wachen weiter, auch nach Bergedorf. Zwischenzeitlich war Andreas T. auf der Bergedorfer Wache erschienen, angeblich um Strafanzeige gegen Philipp M. zu erstatten. Der 42-Jährige wurde jedoch selbst festgenommen.

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Nach kurzer Pause wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Danach ging es um die sexuelle Orientierung von Andreas T. und Philipp M., der als Nebenkläger mit im Saal saß. Bei einer früheren polizeilichen Vernehmung hatte T. behauptet, M. habe ihn während der Autofahrt „angegrabbelt“. Der Prozess wird fortgesetzt.