Hamburg. Dreijähriges Mädchen an Kreuzung in Ochsenwerder von dunklem Fahrzeug erfasst. Wie es zu dem Verkehrsunfall kommen konnte.
Der Schock saß tief, als am Montag, 9. Dezember, eine Dreijährige auf der Kreuzung Ochsenwerder Landscheideweg/Elversweg angefahren wurde. Das Mädchen war zusammen mit der Mutter unterwegs, als es um 7.45 Uhr mit ihrem Laufrad die Kreuzung auf der Fußgängerquerung passieren wollte. Doch genau in diesem Moment kam ein dunkler Pkw aus dem Ochsenwerder Kirchendeich und erfasst das Kind. Das Mädchen erlitt Schürfwunden und kam vorsorglich für einen Tag ins Krankenhaus.
Was genau beim Unfall auf der Kreuzung geschah, ist nun Gegenstand von Ermittlungen der Polizei. Denn offenbar waren alle Beteiligten einschließlich der bisher bekannten Zeugen so um das Wohl der Dreijährigen bemüht, dass keinerlei Personalien oder Telefonnummern ausgetauscht wurden. So haben die Ermittler bisher nur die Aussagen der Mutter und ihrer Tochter zum Unfallhergang. Demnach querten die beiden die Kreuzung bei Grün, während der Pkw-Fahrer die Kleine auf ihrem Laufrad übersah.
Verkehrsunfall Hamburg: Unfallfahrer soll 55 bis 60 Jahre alt sein
Die Polizei betont, dass gegen den Fahrer des dunklen Pkw zumindest derzeit keine Ermittlungen wegen Unfallflucht eingeleitet worden sind. Dennoch soll sich insbesondere der etwa 1,80 Meter große, 55 bis 60 Jahre alte Mann (dunkle kurze Haare, Brille mit schwarzem Rand) unbedingt unter Telefon 040/428 65 67 89 bei der Polizei melden.
Bisher ist nur klar, dass der Fahrer nach einer Schrecksekunde ausstieg und sich um die Dreijährige kümmern wollte. Doch da leistete bereits eine unbeteiligte Autofahrerin Erste Hilfe. Zusammen mit der Mutter brachte sie das Kind dann in eine nahegelegene Arztpraxis. Der Unfallfahrer war hier nicht mehr dabei. Auch wurden weder Polizei noch Rettungswagen zur Unfallstelle gerufen. Von der Praxis aus wurde die Dreijährige vorsorglich noch in ein Krankenhaus transportiert, das sie am Dienstagmorgen wieder verlassen konnte. Die Polizei sucht nun Zeugen, auch von der Ersthelferin haben die Beamten keinerlei Angaben.