Hamburg. Durch den neuen Belag stellen sich Autofahrer an der Chrysanderstraße die Frage: Ist das jetzt ein abgesenkter Bordstein?
Der Umbau der Chrysanderstraße zwischen Mohnhof und Bergedorfer Schlossstraße hat rund 880.000 Euro gekostet, fast ein Jahr lang haben die Bauarbeiten gedauert. Seitdem können Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen nutzen. Bei den Autofahrern herrscht dafür immer wieder Verwirrung um die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung von Chrysanderstraße, Bergedorfer Schlossstraße und Reinbeker Weg. Mit neuen Schildern möchte der Bezirk in der kommenden Woche Klarheit schaffen.
Das Problem: Bei der Neugestaltung ließen die Planer das alte Kopfsteinpflaster herausreißen und durch „Bergedorfer Pflaster“ wie im Sachsentor ersetzen. Durch diese Entscheidung endet der umgestaltete Abschnitt der Chrysanderstraße jedoch vermeintlich in einem abgesenkten Bordstein. Das würde bedeuten, dass Autofahrer aus Richtung Mohnhof dem restlichen Verkehr Vorfahrt gewähren müssten, genau wie bei einer Grundstücksausfahrt oder wenn ein verkehrsberuhigter Bereich verlassen wird.
Chrysanderstraße in Bergedorf: Neue Verkehrsschilder sollen Vorfahrtsituation klarstellen
Tatsächlich stand während der Bauarbeiten ein „Vorfahrt achten“-Schild an dieser Stelle, das mittlerweile verschwunden ist. Seitdem sind immer wieder zögernde und abbremsende Autofahrer zu beobachten.
Ist dieses Schild abgebaut worden, weil es angesichts des abgesenkten Bordsteins überflüssig geworden war? Anscheinend nicht. Denn der Bezirk Bergedorf möchte in der kommenden Woche das Verkehrszeichen 102 aufstellen, ein schwarzes Andreaskreuz auf einem rot umrandeten Dreieck. Das warnt ganz offiziell lediglich vor einer Kreuzung oder Einmündung.
Autofahrer können den vermeintlichen abgesenkten Bordstein ignorieren
Nach weitverbreiteter Interpretation, zum Beispiel des ADAC, bedeutet es allerdings: An der nächsten Kreuzung gilt rechts vor links. Der ADAC schreibt auf seiner Website: „Es soll die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers erhöhen und noch einmal besonders auf die geltende Vorfahrtsregel aufmerksam machen“ – besonders dann, wenn sich Situation vor Ort geändert hat.
Da ein Verkehrsschild bestehende Verkehrsregeln überstimmt, würde demnach an der Kreuzung einfach wieder rechts vor links gelten, die Autofahrer könnten den vermeintlichen abgesenkten Bordstein ignorieren. Damit wäre übrigens die alte Situation vor dem Umbau wiederhergestellt. Eine offizielle Bestätigung dieser Interpretation durch Bezirk oder Polizei steht allerdings noch aus.
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Der Bezirk Bergedorf will durch neue Schilder außerdem auch am anderen Ende der Chrysanderstraße Klarheit schaffen. An der Einfahrt am Mohnhof weist derzeit ein Verkehrszeichen darauf hin, dass die Einbahnstraßenregelung nicht für Radfahrer gilt. Eine Warnung für Autofahrer, dass ihnen entgegen jahrelanger Gewohnheit nun Radler auf der engen Straße entgegenkommen können, fehlt jedoch.
Zuletzt waren deswegen Verkehrsteilnehmer auf zwei und vier Rädern an dieser Stelle verbal aneinandergeraten. Ab der kommenden Woche will der Bezirk deswegen noch einmal gezielt zur Vorsicht mahnen.
Vor dem Umbau hatten Fahrradfahrer die Chrysanderstraße nicht entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren dürfen, viele taten es aber mangels Alternativen dennoch. Die Radfahrer rumpelten zudem über das alte Kopfsteinpflaster. Mit dem neuen Bodenbelag hat nun mehr Komfort Einzug gehalten. Die Straße ist bis zur Kreuzung mit der Bergedorfer Schlossstraße und dem Reinbeker Weg jetzt als Fahrradstraße ausgewiesen. Es gilt Tempo 20, und von ursprünglich 16 Parkplätzen sind nur sechs übrig geblieben.