Hamburg. Bewohner eines Einfamilienhauses in Bergedorf löst Feuerwehreinsatz aus. Wer Nester einfach entfernt, dem droht ein hohes Bußgeld.

Ein Hausbewohner hat am Sonntag (21. Juli) für einen Feuerwehreinsatz in Bergedorf gesorgt, als er sich eines Wespennestes entledigen wollte. Wie die Hamburger Polizei mitteilte, griff der Mann anscheinend zu feurigen Mitteln, um die Brutstätte der Tiere an dem Einfamilienhaus zu beseitigen. Dabei gerieten die Flammen allerdings außer Kontrolle.

Gegen 12.10 Uhr musste daher die Feuerwehr zu dem Haus an der Stormarnhöhe ausrücken. Die Einsatzkräfte entfernten brennende Dämmwolle von der Fassade und bekämpften so erfolgreich den Brand. Damit die Fahrzeuge bis zum Haus vorrücken konnten, musste die Stormarnhöhe vorübergehend gesperrt werden. Die Hamburger Polizei ermittelt jetzt wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung gegen den Verursacher.

Feuerwehreinsatz, weil ein Mann versucht, ein Wespennest auszuräuchern

Der BUND weist darauf hin, dass Wespennester nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht ohne Weiteres entfernt werden dürfen. Die Tiere sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und ernähren sich von vielen unerwünschten Insekten. Selbst einzelne Exemplare grundlos zu töten, ist in Deutschland prinzipiell verboten. Lediglich Allergiker dürfen aus „Notwehr“ handeln. Wenn das Nest Menschen gefährdet, sollten sich Hausbewohner stattdessen an die zuständigen Behörden wenden. Ansonsten drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

In Hamburg ist die Umweltbehörde unter der E-Mail-Adresse naturschutz@bukea.hamburg.de zu erreichen. Unter den Handynummern 0171/9610264 und 017174702633 können zwei Insektenfachberater kontaktiert werden. Diese beraten kostenlos und können das Nest kostenpflichtig entfernen, wenn dies nötig ist. Laut einer Sprecherin der Umweltbehörde sollte aber immer erst geprüft werden, ob nicht eine Koexistenz mit den Insekten möglich ist.

Geschützte Wespen töten kann richtig teuer werden

Lautet die Einschätzung der Insektenfachberater, dass das Nest für die Menschen in der Gegend eine zu große Belastung darstellt, können sie das Heim der Wespen schonend entfernen. Die Tiere können zum Beispiel eingesaugt und gemeinsam mit dem abgeschnittenen Nest an einer anderen Stelle wieder ausgesetzt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Vernichtung des Nests denkbar.

Wer in Eigenregie versucht, Wespen im eigenen Garten oder am Haus zu vertreiben, riskiert außerdem, besonders geschützte Arten zu töten. Theoretisch können in diesem Fall bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig werden. Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe sind die einzigen Arten in unseren Breiten, die überhaupt an menschlicher Nahrung interessiert sind und deswegen mit einer Kaffeetafel auf der Terrasse in Konflikt kommen können – aber auch nicht das ganze Jahr über.

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Denn nachdem die Wespen im Mai schlüpfen, sind sie zunächst damit beschäftigt, die eigenen Larven mit eiweißhaltiger Kost zu füttern. Das bedeutet, dass die schwarz-gelben Brummer sich zwar durchaus auf einem Steak oder einer Scheibe Wurst niederlassen, vor allem aber unermüdlich auf die Jagd nach Mücken, Fliegen, Heuschrecken, Raupen oder Blattläusen gehen.

Erst im Spätsommer ist das Wespenvolk ausgewachsen, die Brut versorgt. Jetzt können die fleißigen Arbeiterinnen auf eigene Rechnung losfliegen und sich vorrangig um ihre eigene Ernährung kümmern. Nun sind die Tiere vor allem auf Süßes aus und tun sich nicht nur an Fallobst, sondern auch sehr gern an Zwetschgenkuchen oder an Eisbechern gütlich. Deswegen nerven Wespen besonders im August und im September.

Mit den ersten Nachtfrösten ist aber auch das Ende des Volkes gekommen. Die gute Nachricht: Verlassene Nester werden nicht wieder besiedelt, wer also ein Jahr mit den Wespen klargekommen ist, hat unter Umständen eine wirksame Abschreckung an der Regenrinne hängen.