Hamburg/Norderstedt. Enttäuschendes Ergebnis der Vertreterversammlung der Volksbank Raiffeisenbank eG aus Bergedorfer Sicht. Was in Norderstedt passierte.

Weil sie gegen die fristlose Kündigung von Karsten Voß, Ex-Vorstand der eingetragenen Genossenschaft Volksbank Raiffeisenbank (VReG) und über Jahrzehnte das Gesicht der Vierländer Volksbank, die zur VReG fusionierte, und die Art des Umgangs mit dem Banker ein Zeichen setzen wollten, probten gewählte Vertreter der Mitglieder den Aufstand – und konnten sich nicht durchsetzen.

51 Vertreter aus Bergedorf und den Vier- und Marschlanden hatten bei der Versammlung in Norderstedt den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seinen Stellvertreter, deren Posten turnusmäßig zur Wahl standen, abwählen und durch eigene Kandidaten ersetzen lassen wollen. Außerdem wollten die „Volksbank-Rebellen“ die Satzung dahingehend ändern lassen, dass fristlose Kündigungen künftig nur noch in Absprache mit den Vertretern möglich sind. Doch einer Satzungsänderung stimmte die Mehrheit der gut 160 anwesenden stimmberechtigten Vertreter nicht zu.

Volksbank-Vorstand gefeuert: Unterstützer scheitern

Mitgliedervertreter Martin Hill aus Lohbrügge spricht von einer „langen, intensiven und wortreichen Vertreterversammlung“, die rund vier Stunden dauerte – etwa doppelt so lange wie in den Vorjahren. Der 74-Jährige erkennt in der Niederlage einen „Achtungserfolg“, denn die von den „Volksbank-Rebellen“ nominierten Kandidaten erhielten rund ein Drittel der Stimmen. „Das ist ein beeindruckendes Zeichen der Unterstützung für das im Januar fristlos gekündigte Vorstandsmitglied Karsten Voß“, sagt Hill.

Die fristlose Kündigung war erst vor Kurzem vom Aufsichtsrat zurückgenommen und durch eine einvernehmliche vertragliche Regelung ersetzt worden. Dass die von den Bergedorfern nominierten Kandidaten trotzdem keine Mehrheit fanden, lag vermutlich daran, dass sich Vertreter aus anderen Gegenden Norddeutschlands wenig für Probleme in dem Bezirk an der Bille interessieren.

Den Bergedorfer Volksbank-Rebellen misslingt der geplante Sturz der Aufsichtsratspitze

„Der Antrag der Gruppe, dem Aufsichtsrat per Satzungsänderung einen Teil seiner Macht zu nehmen und wieder an die Vertreterversammlung zurückzugeben, fand leider keine Mehrheit“, sagt Hill. „Mit der Änderung sollte erreicht werden, dass fristlose Kündigungen von Vorstandsmitgliedern wieder der Zustimmung der Vertreterversammlung bedürfen.“ Die entscheidende Stelle der Satzung war laut Hill „erstaunlicherweise“ erst 2023 umgearbeitet worden. Vermutlich waren viele Vertreter es leid, nun erneut über den Paragrafen zu diskutieren.