Zollenspieker/Hoopte. Im Bereich des Fähranlegers gilt am Wochenende und feiertags eine Maskenpflicht. Hier kommen viele Menschen zusammen.

Der Fähranleger Hoopte ist ein beliebtes Ausflugsziel – entsprechend viele Menschen können dort zusammenkommen: Im Bereich des Fähranlegers gilt am Wochenende und an Feiertagen ab sofort eine erweiterte Maskenpflicht. Das sieht eine Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg vor.

Erweiterte Maskenpflicht im Bereich des Fähranlegers Hoopte

Alle Personen im gesamten Nahbereich des Fähranlegers Hoopte, zu dem auch der vorgelagerte Parkplatz und die westlich gelegenen Parkplatz- und Aufenthaltsflächen gehören, müssen eine medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 9 bis 22 Uhr.

Auf der Fähre gilt ohnehin bereits auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen eine Maskenpflicht. Die Fähre der Erlebnisreederei Zollenspieker-Hoopte pendelt am Wochenende und feiertags von 10 bis 19 Uhr im 10-Minuten-Takt vom Zollenspieker Fähranleger auf die niedersächsische Elbseite.