Bergedorf. Im Oktober 2021 schlägt Leon W. (25) auf seine Freundin ein. Auch der zweijährige Sohn wird getroffen. Nun ist der Fall vor Gericht.
Unruhig sitzt Leon W. auf seinem Stuhl im Bergedorfer Amtsgericht. Er trägt einen schwarzen Kapuzenpullover, das Gesicht wird vom Mundschutz verdeckt – und doch ist die Nervosität des Angeklagten spürbar. Am 5. Oktober 2021, so der Vorwurf, hatte der 25-Jährige in einer Wohnung in den Glasbläserhöfen mehrmals auf seine damalige Freundin Emeli-Dorothee U. eingeschlagen. Auch seinen Sohn – eins von zwei gemeinsamen Kindern – traf er dabei. Am Donnerstag stand er nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht.
Sichtlich bedrückt schildert der Täter das Geschehen. Ein Verteidiger ist nicht dabei – Leon W. hat gestanden. Kurz nach 2 Uhr nachts sei er damals bei der Wohnung seiner damaligen Partnerin angekommen. „Ich wollte ihr ein Ladekabel für ihr Handy vorbeibringen, das sie dringend brauchte.“ Emeli-Dorothee U. habe zu dem Zeitpunkt mit den beiden Kindern im Bett geschlafen.
Die Stimmung ist gedrückt, als die Geschädigte zu erzählen beginnt
In der Wohnung habe er ihr Handy an die Steckdose angeschlossen – und dabei die Nachricht von einem anderen Mann entdeckt. „Die hatten sich wohl beim Feiern kennengelernt oder so. Keine Ahnung, was da lief“, sagt Leon W. Daraufhin sei er sauer geworden. Die Diskussion habe sich hochgeschaukelt – bis er die Kontrolle verloren habe. „Es tut mir sehr leid, was passiert ist“, beteuert er.
Kurz darauf betritt die 21-jährige Emeli-Dorothee U. den Saal. Ihre Haare hat sie zu einem strengen Zopf zusammen gebunden. Blickkontakt vermeidet das frühere Paar. Die Stimmung ist gedrückt, als die Geschädigte zu erzählen beginnt. „Erst hat er geschrien, gestampft und sich aufs Bett geworfen – davon bin ich aufgewacht“, schildert sie ihre Erlebnisse. Dann habe Leon W. sie gefragt, ob sie noch zusammen bleiben wollten. Als sie verneinte, sei er auf sie losgegangen. „Ich lag im Bett, meinen zweijährigen Sohn hatte ich im Arm.“ Zuerst habe sie versucht ihren Ex-Freund wegzutreten, da habe er sie gegen die Hüfte geschlagen. Es folgten mehrere Schläge gegen die Schulter und ins Gesicht.
Zwei Schneidezähne brechen ab, Schädelprellung und Schwellungen im Gesicht
„Auch meinen Sohn traf er am Kopf.“ Das Kind habe sofort angefangen zu weinen. Als an ihm keine sichtbaren Verletzungen erkennbar waren, habe Leon W. seine Partnerin noch zweimal ins Gesicht geschlagen, ehe er von ihr abließ. Der Hamburgerin brachen dabei zwei Schneidezähne ab, sie erlitt eine Schädelprellung und Schwellungen im Gesicht. Zur Beobachtung blieb sie zwei Tage im Krankenhaus. Ihr Sohn blieb unverletzt. Auch die gemeinsame Tochter lag während des Angriffs im Bett. „Sie hat geweint und sich unter der Decke versteckt“, so Emeli-Dorothee U.
Nach dem Vorfall sei Leon W. nach Hause gefahren. „Am nächsten Tag klingelte dann die Polizei bei mir“, erzählt der Täter. Weil seine Ex-Partnerin eine einstweilige Verfügung gegen ihn ausstellen ließ, habe er sie erst nicht kontaktieren können. „Ich habe ihr daher über meine Eltern ausrichten lassen, dass es mir leid tut.“ Zur Zeit sehe der 25-Jährige seine Kinder alle zwei Wochen mit Begleitung seiner Eltern. Um seine Aggressionen in den Griff zu bekommen, suche er nach einem Therapieplatz.
Die Staatsanwaltschaft im Amtsgericht forderte ein Jahr Haft für Leon W.
Für Emeli-Dorothee U. und ihre Kinder blieb die Nacht nicht ohne Folgen: „Ich denke noch oft daran“, sagt sie. Im Alltag sei sie oft schreckhaft, besonders wenn jemand sich ruckartig bewege. Ihre Tochter sei nach der Tat ebenfalls in Therapie gewesen, habe große Verlustängste und Furcht vor Männern.
Die Staatsanwaltschaft im Amtsgericht forderte ein Jahr Haft für Leon W. Die Geschädigte habe sich mit den Kindern im Bett in einer vollkommen wehrlosen Situation befunden. Richter Simoneit verurteilte Leon W. schließlich zu sieben Monaten Haft mit zwei Jahren Bewährung. „Dass jemand ohne Einfluss von Drogen so eine Tat begeht und weitermacht, wenn das Kind getroffen wird – so etwas habe ich noch nicht erlebt“, so Simoneit. Die Reue des Täters habe er im Urteil jedoch berücksichtigt.