Hamburg. Bergedorfer Steuerberater erklären die Spielregeln und Klippen bei Anträgen auf Zuschüsse für Firmen. Einige Branchen bevorzugt.

Zehn Milliarden Euro an Novemberhilfe und weitere 17 Milliarden Euro Dezemberhilfe haben Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmeier bereitgestellt für Betriebe in der Freizeit- und Gastrobranche, die durch den Ende Oktober verfügten Corona-Lockdown Umsatzeinbußen erleiden. Doch die betroffenen Bergedorfer Geschäftsleute warten weiterhin auf die Bewilligung ihrer Anträge durch die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB).

„Wir haben für mehr als 30 unserer Mandanten auf der Homepage www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de solche Anträge gestellt, aber nur einer davon ist bisher genehmigt und keiner komplett ausgezahlt“, berichtet Peter Hübner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Bergedorfer Kanzlei Bonn & Partner. Was nach seinen Worten aber zügig klappt, ist die Auszahlung von Vorschüssen an die Antragsteller.

Unternehmen in Bergedorf warten auf November- und Dezemberhilfen

„Die dürfen bis zu 50 Prozent der geforderten Summe und maximal 50.000 Euro betragen und werden in der Regel zügig ausgezahlt“, beschreibt Hübner. Sein Kollege Harald Wende von der gleichnamigen Bergedorfer Steuerberatungskanzlei kann das bedingt bestätigen. „Manchmal ist dieses Geld nach 24 Stunden auf dem Konto, andere Mandanten müssen zwei Wochen darauf warten. Da entsteht schon der Eindruck, dass die Mitarbeiter bei der Bewilligungsstelle in der IFB zeitweise überlastet sind.“ Zudem gibt Wende zu bedenken, dass bei den Novemberhilfen allmählich eine zweite Vorschusszahlung fällig wäre. „Die ist noch bei  keinem meiner Mandanten erfolgt, obwohl wir längst Mitte Januar haben.“

Laut Peter Hübner sind die November- und Dezemberhilfen „ein ordentlicher Schwung aus der Gießkanne, der da verteilt wird“ – allerdings nur an diejenigen Betriebe, die von der Schließungsverordnung durch Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten betroffen sind, die seit 2. November in Kraft ist. Das sind Theater, Messeveranstalter, Opern, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Fitness-Studios und andere Sportbetriebe, Prostitutionsstätten, Bars, Discos, Kneipen, Clubs, Cafés, Restaurants. „Als Grundlage der zu bewilligenden Hilfe dient hier der Umsatz der Vorjahresmonate November und Dezember 2019, Von diesem Wert werden pauschal 75 Prozent als Zuschuss gewährt, denn geschlossene Betriebe haben ja auch weniger Kosten“, erklärt Hübner.

Ein ordentlicher Schwung aus der Gießkanne

Wer also im normalen Geschäftsbetrieb mehr als 25 Prozent vom Umsatz an Kosten hat, macht mit der November- und Dezemberhilfe ein richtig gutes Geschäft.  Geschnürt wurde dieses Leistungspaket zur Schließungsverordnung nach Peter Hübners Einschätzung, um einer befürchteten Flut von Klagen vorzubeugen. Doch gut einen Monat später sah es schon anders aus: Für Einzelhändler und Dienstleister wie Friseure, die mit Beginn des verschärften Lockdowns Anfang Dezember schließen mussten, gibt es keine Dezemberhilfe mehr.

Stattdessen müssen sie sich mit der Überbrückungshilfe 2 begnügen, welche laut Hübner völlig anders berechnet wird: Hier sind die Fixkosten des Betriebs maßgeblich, etwa für Miete, Pacht, Zinsen, Leasinggebühren,  Heizung, Wasser, Versicherungen und Personal, sofern dies nicht schon von Kurzarbeitergeld erfasst ist. Der Zuschuss erfolgt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs im Vergleich zum Vorjahr, beträgt aber mindestens 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Spürbare Auswirkungen auf das Steuerwesen

Beides, November- und Dezemberhilfen sowie Überbrückungsgeld, können nur über Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte oder vereidigte Buchprüfer beantragt werden – mit Ausnahme von geringen Beträgen für Soloselbständige. Liegt die beantragte Summe bei 5000 Euro oder darunter, weist die Homepage auf eine Service-Hotline hin, die der Antragsteller selbst anrufen kann, um weiterzukommen, oder direkt über die Webpage https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.

„Ansonsten läuft die komplette Kommunikation online und anonym“, schildert Harald Wende. „Es gibt keine Möglichkeit über den kurzen Draht Fragen mit den Entscheidern zu klären. Da fühlt man sich manchmal schon ein wenig hilflos.“ Wende rechnet mit spürbaren Auswirkungen der Corona-Zahlungen auf das gesamte Steuerwesen: „Für die Prüfungen der Anträge wird bei den Finanzämtern doch Personal gebraucht, und das fehlt dann an anderer Stelle. Wenn es weniger Betriebsprüfungen gibt als früher, kann ich damit ja noch leben. Aber auch die Zeitspannen zwischen Steuererklärung und Veranlagung werden sicherlich bald länger. Meine größte Sorge ist aber, dass Corona-Antragsteller ihre Vorschüsse nach der Prüfung zurückzahlen müssen.

Im Januar wird es keine Hilfen wie in den vorherigen Monaten geben

Eine Januarhilfe wie in November und Dezember wird es nach Mitteilung von Peter Hübner nicht geben, stattdessen tritt eine Überbrückungshilfe 3 in Kraft, die für alle wieder fixkosten- und nicht umsatzorientiert ist. „Gelten soll dies bis Ende Juni“, sagt Hübner, „was nicht automatisch bedeutet, dass wir bis dann Lockdown haben. Aber diese lange Frist gibt uns Planungssicherheit.“ Er weist darauf hin, dass die Antragsfristen fürs vergangene Jahr jetzt verlängert wurden: für November- und Dezemberhilfen bis 30. April, für Überbrückungshilfe 2 bis 31. März.