Nettelnburg. 26-jähriger Lohbrügger fährt am Sonnabend seinen Hyundai im A-25-Zubringer Nettelnburg zu Schrott. Sind Alkohol und Drogen Schuld?

Es war keine gute Idee für einen 26-jährigen Lohbrügger, sich am Sonnabend nach der Tagesschau noch ans Steuer seines Hyundai i20 zu setzen. Seine Fahrt sollte nämlich schon fünf Minuten später enden – an der Leitplanke des Zubringers zur Autobahn 25 an der Anschlussstelle Nettelnburg.

Eine Autofahrerin entdeckte den Hyundai kurz darauf in der Auffahrt Richtung Hamburg. Der Wagen stand nur mit Warnblinker gesichert und schwer beschädigt quer zur Auffahrt. Offenbar war er kurz zuvor mit so hoher Geschwindigkeit in die linke Leitplanke gefahren, dass die auf einigen Metern Länge eingedrückt war und mehrere ihrer Pfosten aus dem Erdreich gezogen oder verbeult wurden. Die Befürchtung der Frau, im Auto einen oder mehrere verletzte Personen zu finden, bestätigte sich nicht. Im Gegenteil: Niemand saß im Hyundai, und auch vom Fahrer fehlte jede Spur.

Polizei greift Fahrer nach Flucht zu Fuß am Nettelnburger Landweg auf

Die Suche nach ihm übernahm kurz darauf die Polizei. Und tatsächlich traf sie den Lohbrügger schließlich am Nettelnburger Landweg an. Er gab zu, am Steuer seines Wagens gesessen zu haben. Weil die Beamten zudem davon ausgingen, dass er unter dem Einfluss von Drogen und möglicherweise auch alkoholisiert unterwegs gewesen war, wurden entsprechende Bluttests angeordnet.

Der 26-Jährige kam per Streifenwagen zur Bergedorfer Wache. Hier wurde die Blutprobe veranlasst und auch die Anzeige aufgenommen. Zudem beschlagnahmten die Beamten den Führerschein. Der Hyundai kam von der Unfallstelle per Abschleppwagen direkt zum Verwahrplatz der Polizei in Billbrook. Er wird dort kriminaltechnisch untersucht. Ohnehin ist der Wagen nicht mehr fahrtüchtig: Die Vorderachse hatte sich beim Aufprall in der Leitplanke so stark verzogen, dass der Hyundai vermutlich nur noch Schrottwert hat.

Der Lohbrügger selbst kam noch in der Nacht wieder auf freien Fuß, weil keine Haftgründe vorlagen. Er wird sich später vor einem Richter verantworten müssen, der auch entscheidet, wann und ob ihm sein Führerschein wieder ausgehändigt wird.