Hamburg. 2020 wurde Mohamed H. mit dem Dopingmittel Testosteron erwischt. Nun hat das Amtsgericht Bergedorf ihn freigesprochen. Die Begründung.
Seine Geduld hat sich ausgezahlt: Der Profiboxer Mohamed H., der vor mehr als zwei Jahren mit Dopingmitteln erwischt worden war, wurde am Freitagmorgen im Amtsgericht Bergedorf freigesprochen. Richter Sebastian Gößling stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.
Der 30 Jahre alte Neuallermöher war damals wegen unerlaubten Besitzes von zwei Ampullen Testosteronpropionate angeklagt worden. Insgesamt 837,24 Milligramm des Wirkstoffes hatte er bei einer Trainingskontrolle am 12. April 2020 bei sich – damit hätte er sich in einem Boxkampf einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Prozess: Weder den Besitz noch die Einnahme von Dopingmitteln nachgewiesen
Eigentlich war die Verhandlung für den gebürtigen Tschetschenen bereits für November 2021 angesetzt worden. Hätte der Angeklagte 3000 Euro Strafe gezahlt, hätte er sich den öffentlichen Prozess sogar sparen können. Mohamed H. lehnte das jedoch ab. Am Vorabend der ersten Verhandlung meldete er sich aber krank. Als es nach über einem Jahr – am 5. August 2022 – weitergehen sollte, erschien zwar der Angeklagte. Jedoch fehlten alle vier Polizeibeamten als Zeugen.
Beim Termin am Freitagmorgen warteten sie dann alle vor dem Gerichtssaal – doch das Verfahren wurde schon nach 40 Minuten eingestellt: Die Zeugen konnten ohne auszusagen wieder nach Hause fahren. Richter Sebastian Gößling begründete die Entscheidung damit, dass dem Boxer weder der Besitz noch die Einnahme von Dopingmitteln nachgewiesen werden kann.
Mit dem Ende des Prozesses fällt für H. auch die Geldstrafe weg
Und auch wenn das Blut dabei nicht auf derartige Wirkstoffe untersucht wird: Bei der ärztlichen Routineuntersuchung des Angeklagten im Jahr 2020 erschien laut Stellungnahme des Arztes nichts verdächtig.
Einen wichtigen Wettkampf, in dem er hätte dopen können, bestritt H. 2020 zudem gar nicht. Richter Gößling berief sich auch auf die Menge des gefundenen Testosterons: „Es handelt sich dabei nur um das 1,3-fache dessen, was sowieso erlaubt ist.“ Mit dem Ende des Prozesses fällt für H. auch die Geldstrafe weg. Der Richter mahnte jedoch: „Doping im Sport ist verwerflich.“ Wegen der Fairness, aber auch wegen der eigenen Gesundheit, die darunter sehr leiden kann.