Bergedorf. Speisen servieren auf öffentlichem Grund bleibt gebührenfrei. Die CDU Bergedorf hat dazu nun eine Anfrage gestellt.
Auch in Bergedorf dürfen Gastronomen weiterhin kostenfrei ihre Tische und Stühle auf öffentlichem Grund aufbauen. Die Mehrzahl der Anträge, die das Bezirksamt dazu erreicht haben, wurde genehmigt. Das geht jetzt aus der Antwort des Bezirksamtes auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor.
Gastronomie Bergedorf: 29 Anträge wurden bereits genehmigt, vier wurden abgelehnt
Der Hamburger Senat hatte bereits entschieden, die Gebührenbefreiung für die von der Corona-Pandemie geplagten Gastronomen für das ganze Jahr 2022 zu verlängern. Öffentliche Außenflächen, Wege und Grünflächen dürfen demnach gebührenfrei genutzt werden. Da die Benutzung der öffentlichen Anlagen aber von den Bezirken genehmigt wird, wollte die Bergedorfer CDU nun wissen, wie dies hier gehandhabt wird. Laut Bezirksamt Bergedorf liegen aktuell 36 Anträge vor – 26 von Gastronomen und 13 von Schaustellern. Nur drei Anträge seien noch in Bearbeitung, 29 wurden bereits genehmigt. Vier Anträge hätten abgelehnt werden müssen. Gründe waren etwa nicht geeignete Standorte, bereits bestehende Sondernutzungen, anstehende Baumaßnahmen, eine vermutete Störung Dritter oder kulturelle Veranstaltungen.