Hamburg. Steuerberater können die viele Arbeit kaum schaffen. Frist zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt endet am 1. November.
Wer seine Steuererklärung für 2020 noch nicht beim Finanzamt eingereicht hat, muss sich beeilen: Am 1. November endet die Abgabefrist – dank der Corona-Pandemie wurde die Deadline um drei Monate nach hinten verschoben. „Doch dann gibt es für Trödler keinen Aufschub mehr“, mahnt jetzt der Verein Lohnsteuerhilfe Bayern, der eine Beratungsstelle an der Bergedorfer Straße 131 betreibt und um Mitglieder wirbt: „Im Durchschnitt holte der Verein 2019 bei allen Erstattungsfällen 1410 Euro von der Einkommenssteuer zurück.“
Steuererklärung muss bis zum 1. November eingereicht werden
Wer nicht selbst beim Finanzbeamten um einen zeitlichen Aufschub bitten möchte, kann auch zum Steuerberater gehen, der stets eine Fristverlängerung beantragen kann. „Ich konnte gerade einen Termin vom 20. Oktober auf Ende November verschieben“, sagt etwa Harald Wende, der seit August 1989 eine Kanzlei an der Holtenklinker Straße 58 in Bergedorf betreibt, wo sich derzeit die Aktenberge türmen. Dass die Mandanten „auf den letzten Drücker“ kommen, sei ein bisschen normal. Große Sorgen machen ihm aber nicht so sehr die Abgabefristen als vielmehr der Personalengpass. „Ob in Voll- oder Teilzeit würde ich gern sofort einen Steuerfachangestellten, Steuerfachwirtin oder Bilanzbuchhalter einstellen. Aber es bewirbt sich niemand auf meine Anzeigen, der Markt scheint leer gefegt“, sagt er.
An der dreijährigen Ausbildungszeit mit einem Gehalt von 1000 Euro brutto schon im ersten Lehrjahr könne es kaum liegen, meint der Steuerberater. „Das ist so ein schöner Lehrberuf, und die Kammer hat die Gehälter ordentlich angehoben. Wer sich stetig fortbildet und mit Leidenschaft dabei ist, kann im ersten Berufsjahr mit gut 2500 Euro rechnen“, sagt Wende.
Fachkräftemangel auch in vielen Kanzleien
Der Fachkräftemangel sei aber auch ein wenig selbst gemacht, weil es an Ausbildern mangele. „Ich habe etwa 35 Leute ausgebildet. Aber vor drei Jahren habe ich damit aufgehört, weil sich niemand mehr beworben hat“, sagt Harald Wende, der immerhin jährlich zwei Praktikanten von der Handelsschule sein Berufsbild schmackhaft machen will und betont: „Wir haben hier ein sehr familiäres Klima im Büro. Und ich lasse meine Fachkräfte keine nervigen Sachen machen: Wer mit unsortierten Unterlagen im Schuhkarton zu uns kommt, muss spätestens beim zweiten Besuch dafür bezahlen.“
Egal ob in Kanzleien, Steuerabteilungen oder der Finanzverwaltung – überall werden Nachwuchskräfte gesucht, heißt es beim 1975 gegründeten Deutschen Steuerberaterverband (DStV). Die Generation, die jetzt in die Berufswelt eintritt, wolle „vor allem Sicherheit“: Klare Strukturen, klare Ansprechpartner und klare Arbeitszeiten seien gefragt.
Immerhin 2000 Hamburger Kollegen sind hier zusammengeschlossen. In allen 16 Mitgliedsverbänden sind es mehr als 36.500 – überwiegend selbstständig in eigener Kanzlei oder Sozietät tätige – Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte.
Freiberufliche Künstler können das Honorar häufig kaum bezahlen
„Man kann sich sogar in nur zwei Jahren umschulen lassen“, sagt Harald Wende, der seinem Beruf nicht nur Zahlenverständnis, sondern auch Kreativität abringt: „Man muss Fantasie haben, um zu ahnen, was das für Belege sind und was der Mandant eigentlich will.“
Momentan gehe es seltener um große wirtschaftliche Investitionen, die einen steuerlichen Effekt haben. Vielen Menschen, gerade den freiberuflichen Künstlern, gehe es derzeit wegen Corona materiell nicht gut: „Die können selten unser normales Honorar bezahlen. Und dann werden einige noch überrascht sein, dass die Sofort- und Überbrückungshilfen zwar auf den ersten und zweiten Blick ein Segen waren, aber leider nicht steuerfrei“, erläutert Wende.
Beim Kurzarbeitergeld kann es zu Nachzahlungen kommen
Und auch das Kurzarbeitergeld müsse prozentual versteuert werden: „Da kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen.“ Wohl aber erkennt das Finanzamt pauschal fünf Euro an für jeden Tag, an dem während der Pandemie ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde.
Der Betrag ist allerdings gedeckelt: Mehr als 600 Euro dürfen nicht eingetragen werden. Diese Summe ist bei 120 Tagen im Homeoffice erreicht und ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale.
- Basis-Lehrgang
Bereits sechsmal hat Hamburgs Steuerberaterverband einen berufsbegleitenden Basis-Lehrgang angeboten – mit 200 Unterrichtsstunden an 41 Terminen (meist freitagnachmittags). Mitglieder und deren Mitarbeiter zahlen 1963 Euro. Zur Zielgruppe zählen Wiedereinsteiger (etwa Steuerfachangestellte nach der Elternzeit) und Quereinsteiger. Auf dem Lehrplan steht etwa die Abgabenordnung samt Einspruchsverfahren und Säumniszuschlag, Einkommensteuerpflicht, Lohn- und Umsatzsteuer. Interessenten wenden sich an den Verband (Am Sandtorkai 64a) unter Telefon 040/413 44 70.