Hamburg. Der 20-jährige Dealer schmiedete noch Pläne in Haft. Damals schoss er mit seiner Pistole neunmal auf einen anderen Drogenhändler.

Fünf Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Rauschgifthandels – mit diesem Urteil endete am heutigen Montag vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen Samun M. aus Neuallermöhe. Der 20-Jährige hatte einen Konkurrenten aus der Bergedorfer Rauschgiftszene mit mehreren Pistolenschüssen schwer verletzt, das Opfer überlebte durch eine Notoperation. Bei der Verfolgungsjagd hatte M. mehrfach durch eine Wohnungstür in Neuallermöhe gefeuert, weil er seinen Konkurrenten dahinter vermutete.

Drogendealer aus Neuallermöhe bekommt fünf Jahre Jugendstrafe

Ursprünglich war Samun M. auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Von diesem Vorwurf rückte das Gericht in seinem Urteil jedoch ab. Der Angeklagte habe aus nächster Nähe geschossen und sein Opfer in die Hüfte und die Beine getroffen, eine Tötungsabsicht sei ihm also nicht nachzuweisen. Die Schüsse durch die Wohnungstür wertete das Gericht dagegen als versuchten Totschlag. Samun M. habe damit rechnen müssen, dass hinter der Tür Personen waren und deren möglichen Tod bewusst in Kauf genommen.

Die Schüsse vor der früheren Haspa-Filiale am Friedrich-Frank-Bogen waren ein Racheakt. Der 22-jährige Konkurrent hatte Samun M. acht Kilo Marihuana angeboten, ihm den Kaufpreis von 40.000 Euro aber gemeinsam mit einem Komplizen gewaltsam abgenommen.

Junger Mann sieht kriminelle Karriere offenbar nicht als beendet

Die Familie des Angeklagten floh vor über 20 Jahren aus Afghanistan, er selbst wurde in Deutschland geboren. Nach kleinen Anfängen war er zu einer führenden Figur der Bergedorfer Rauschgiftszene aufgestiegen. Mit dem Verkauf von Marihuana hatte er mehr als 60.000 Euro verdient.

Das Urteil nahm er ohne erkennbare Gemütsregung auf. Mit dem Prozess betrachtet der junge Mann seine kriminelle Karriere offenbar nicht als beendet. Während der Untersuchungshaft hatte er seinen Bruder gebeten, möglichst viel Geld beiseite zu legen, damit er nach der Haft wieder ins Geschäft einsteigen könne. Die schriftliche Nachricht wurde aber abgefangen.