lohbrügge. Elf Jahre Haft für heimtückischen Mord: Nach Revision der Staatsanwaltschaft gegen mildes Urteil wird ab Montag erneut verhandelt

Der umstrittene Mordfall im Drogenmilieu im Frühsommer 2019 auf dem Lohbrügger Markt wird am kommenden Montag vor der Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts neu verhandelt. Dort war der zur Tatzeit 29-jährige Angeklagte Salman A. im Februar 2020 wegen heimtückischen Mordes zu einer ungewöhnlich milden Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Er hatte sich am 27. Juni 2019 mit seinem späteren Opfer Dennis K. (26) und dessen zwei Begleitern gegen 19 Uhr auf dem Lohbrügger Markt getroffen, um sich mit ihnen über die Begleichung von Forderungen aus Drogengeschäften auszusprechen. Von A. gefordert wurden zunächst 12.500 Euro, dann 20.000 Euro aus einem geplatzten Drogengeschäft in den Niederlanden.

Dann aber zog A. eine halbautomatische Schusswaffe und gab zwei Schüsse auf sein Opfer ab. K. hatte sich in Anbetracht der Waffe abgewendet und versucht zu fliehen. Er wurde zweimal von hinten in den Oberkörper getroffen und starb noch am Tatort. Nach dem Vorfall begab sich der Täter zunächst in eine Shisha Bar und von dort zur Bergedorfer Polizeiwache, wo er die schon im September 2017 erworbene Waffe abgab.

Richterin: "Täter zugleich Opfer einer räuberischen Erpressung"

Das Landgericht wertete die Tat im Urteil vom Februar 2020 in Teilen als Notwehr. Angeblich hatte das Opfer dem Täter zwei Jahre zuvor schon einmal in einer ähnlichen Situation eine Schusswaffe an den Kopf gehalten. Das Urteil müsse auch der besonderen Situation Rechnung tragen, dass der Täter zugleich Opfer einer räuberischen Erpressung war und durch die Drohkulisse „in die Ecke gedrängt, unter Druck gesetzt und massiv eingeschüchtert“ wurde, begründete die Vorsitzende Richterin. Es gab keine Schuldunfähigkeit, keine klassische Affekthandlung faktisch keine Notwehrsituation, aber „womöglich aber eine durch die Erpressung ausgelöste Überreaktion im Angstzustand“.

Eine Sicht, die Nebenklage wie Staatsanwaltschaft damals schon scharf kritisierten. Sie gingen in Revision. Auch der Bundesgerichtshof wirft den Hamburger Kollegen vor, mit bloß elf Jahren statt der für Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe einen falschen Maßstab angelegt zu haben. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. tv