Bergedorf. Areal für weit über 50 Gräber von Mensch und Tier wird gerade erschlossen. Doch gibt es wirklich eine Nachfrage?
Der Friedhof in Ohlsdorf bietet es schon, im September soll nun auch der Bergedorfer folgen: Auf einem neuen Gräberfeld zwischen der Kapelle II und dem Ausgang Richtung Börnsen wird die Bestattung von Menschen zusammen mit ihren Haustieren möglich sein. Die Erschließung des Areals für weit über 50 Gräber läuft gerade an.
„Ob es dafür eine Nachfrage gibt, weiß ich nicht. Aber wir wollen dieser neuen Bestattungsform auch auf unserem Friedhof einen Raum geben“, sagt Bergedorfs Grün-Chef Wolfgang Charles. „Sollte es kein Interesse geben, bleibt die Fläche einfach eine Wiese. Und erleben wir einen Ansturm, haben wir genug Platz, um weitere Gräberfelder für Mensch und Tier auszuweisen.“
Keine Tierbestattungen auf anderen Arealen
Auf Friedhofsarealen, die bereits mit Gräbern bestückt sind, wird es dagegen weiterhin keine Tierbestattung geben. Auch für vorhandene Familiengräber sind Ausnahmen nicht vorgesehen. „Das wäre ein Eingriff in vorhandene Nutzungsverträge, würde rechtliche Streitigkeiten heraufbeschwören und die Tierbestattung zum hochemotionalen Thema machen“, sagt Wolfgang Charles. „Nicht jeder möchte neben Tieren begraben werden.“
Rechtliche Grundlage des neuen Angebots ist das am 30. Oktober 2019 novellierte Hamburger Bestattungsgesetz. Dort heißt es jetzt im neuen Absatz 6 des Paragrafen 23: „Die zuständige Behörde kann Flächen für Grabstätten ausweisen, auf denen auf Wunsch der Verstorbenen die Urne mit der Asche eines Haustieres dem Grab beigegeben werden kann.“
Urnen von bis zu acht Haustieren können mit ins Grab
Eine Vorgabe, die das Bezirksamt sehr locker auslegt. So können hier die Urnen von bis zu acht Haustieren mit ins Grab kommen, auch schon vor dem Ableben des Menschen. Und am Ende muss der auch gar nicht hier begraben werden, was rechtlich ohnehin schwer einzufordern wäre. Gut möglich also, dass das neue Angebot zum ersten Bergedorfer Tierfriedhof wird – etwas abseits von den anderen Gräbern in einem kleinen Wald gelegen.
In vielen anderen Details bleibt das Bezirksamt aber unflexibel. So muss das Nutzungsrecht mit der Reservierung der Grabstätte auf 25 Jahre festgeschrieben und bei jeder Beisetzung wieder auf volle 25 Jahre verlängert werden. Tiere müssen zuvor von einem Tierkrematorium eingeäschert werden. Zuzüglich zu den Kosten dafür berechnet das Bezirksamt die Verwaltungs- und Aufgrabungsarbeit mit 175 Euro pro Tier. Bei den Gräbern kann zwischen Urnen-, Erd- und doppelten Erdgräbern gewählt werden. Das Nutzungsrecht schlägt dann mit 52 bis 126 Euro im Jahr zu Buche.
„Gute und wichtige Entwicklung“
Welche Haustiere hier beerdigt werden dürfen, lässt Wolfgang Charles offen: „Das ist nicht auf Hund, Katze oder Kanarienvogel begrenzt. Grundsätzlich kann jedes Tier mit ins Grab genommen werden, sofern es eingeäschert in eine Urne passt.“
Lob für das neue Angebot des Bergedorfer Friedhofs gab es im Umweltausschuss der Bezirksversammlung von Katja Krämer (SPD): „Das ist eine gute und wichtige Entwicklung, gerade angesichts der Tatsache, dass es schon viele Tierfriedhöfe gibt. Ich bin mir sicher, dass der Bedarf da ist.“