Bergedorf. Streit um Strassennamen Kulturbehörde: Bezirk durfte QR-Codes nicht beschließen
. Die Kulturbehörde wärmt den erbitterten Streit um mögliche Nazi-Kontakte des Hauni-Gründers und Hamburger Ehrenbürgers Kurt Adolf Körber aus dem Jahr 2017 neu auf. In einer Mitteilung an die Bezirksversammlung, die Donnerstag im Hauptausschuss (18 Uhr, Rathaus, Wentorfer Straße 38) auf der Tagesordnung steht, wird der vor zwei Jahren mühsam gefundene Kompromiss verworfen, mit dem der Straßenname Kurt-A.-Körber-Chaussee gerettet werden sollte.
Im Juli 2017 hatte eine vom Bezirk eingesetzte Historiker-Kommission empfohlen, den Straßennamen zu ändern. Hintergrund: Körber hatte im Zweiten Weltkrieg als Technischer Direktor der Maschinenfabrik Dresdner Universelle massiv Zwangsarbeiter eingesetzt, darunter auch KZ-Häftlinge. Das machte ihn nach Auffassung der Historiker zu einer Person, die nicht posthum mit einem Straßennamen geehrt werden dürfe. Konkrete Belege für aktive Kontakte Körbers zu den Nazis blieb die Kommission aber schuldig.
Also votierte die Bezirksversammlung im Juli 2017 mit Mehrheit für den Kompromiss, den Namen der Chaussee zu belassen, ihre Straßenschilder aber mit einem sogenannten QR-Code zu versehen. Abgescannt mit dem Handy sollte so per Internet der Weg zum jeweils aktuellen Forschungsstand über Körber eröffnet werden – zusätzlich zur üblichen Ergänzung des Straßenschilds, die Körber als „Begründer der Hauni-Werke, Mäzen und Ehrenbürger der Freien und Hansestadt Hamburg“ benennt.
Die Kulturbehörde betont nun, dass der Bezirk mit dem Beschluss der QR-Codes seine Befugnisse überschritten habe. So sei ein Präzedenzfall geschaffen worden, den nur der Senat beschließen könne. Der müsse grundsätzlich entscheiden, ob Hamburg QR-Codes will. Schließlich sei das nicht nur für Körber zu klären, „sondern für zahlreiche weitere Fälle einer etwaigen NS-Belastung und ebenso den Themenkomplex der postkolonial belasteten Straßennamen.“
Ob oder wann sich der Senat damit befasst, lässt die Kulturbehörde aber offen.