Bergedorf. Bergedorf. Die Bürgerinitiative, die sich gegen die massive Bebauung gewehrt hatte, und die Bezirkspolitik sind sich einig.
Lange wurde gerungen, nun sind alle beteiligten Bergedorfer glücklich: Mit einer Abschlussvereinbarung haben Donnerstag die Bezirksversammlung und die „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ einen Schlussstrich unter das Tauziehen zur geplanten Bebauung des innerstädtischen Areals gezogen. Die Initiative, die sich gegen die ihrer Meinung nach zu massive Bebauung des Quartiers gerichtet hatte, erklärte mit der Einigung auch ihr Bürgerbegehren für beendet.
Hochhäuser soll es nicht mehr geben
Bergedorfs Politik war der Initiative in den vergangenen Monaten weit entgegengekommen. Denn ein Bürgerentscheid drohte – und damit vielleicht das Aus für das geplante Wohnquartier im Herzen Bergedorfs, das Investor Buwog realisieren will. Nun gab es einen neuen „kleinen“ Architektenwettbewerb. Der Siegerentwurf sieht eine deutlich abgespeckte Variante des neuen Quartiers vor. Ursprünglich geplant waren etwa 150 000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, jetzt sind es knapp 100 000, einschließlich etwa 15 000 für Gewerbe. Im neuen Entwurf wurden zudem vier bis zu 22 Stockwerke hohe Hochhäuser gekippt, die Gebäudehöhen auf vier bis sechs, in Ausnahmen sieben Stockwerke reduziert.
BI hat weiterhin ein Auskunftsrecht
Die Lösung sei „akzeptabel für die Bezirkspolitik, akzeptabel für die Bürgerinitiative und hoffentlich auch für den Vorhabenträger“, sagte SPD-Fraktionschef Paul Kleszcz. Investor Buwog darf nun deutlich weniger Wohnungen bauen als von ihm erhofft – der neue Entwurf biete aber eine „für den Standort angemessene Dichte“, meinte Kleszcz. Auch die anderen Fraktionen freuten sich über das Ergebnis der Verhandlungen. Auch wenn Liesing Lühr (Grüne) sich doch einige „Wohnungen mehr“ gewünscht hätte.
Der erzielte Kompromiss wurde mit einer Abschlussvereinbarung, einem politischen Beschluss und einer Beendigung des Bürgerbegehrens besiegelt. Die Initiative bleibt jedoch am Ball: Sie hat sich vertraglich ein weiteres Auskunftsrecht zusichern lassen.