Bergedorf. Bezirk sucht Einigung mit Hauseigentümer

    . Zwar dürfen sie nicht alle Räume im ersten Stockwerk der Stuhlrohstraße 10 nutzen, aber längst fühlen sich die Jugendlichen hier wohl und nennen ihr Domizil jetzt „Jugendclub im Quartier“. Wie berichtet mussten sie frühzeitig aus dem Lichtwarkhaus ausziehen, das im Oktober abgerissen werden soll.

    Lang hatte Bergedorfs Verwaltung warten müssen, bis das aus Neutralitätsgründen beauftragte Bezirksamt Harburg im Dezember den Bauvorbescheid für einen Neubau Am Hohen Stege abgesegnete. „Der Standort ist zulässig, jetzt können wir einen Bauantrag stellen“, freuten sich Bezirksamtsleiter Arne Dornquast – und muss jetzt doch kräftig auf die Bremse treten: Ein Hauseigentümer hat Widerspruch eingelegt – und folgt damit seinen Mietern, die sowohl Lärmbelästigungen befürchten als auch einen weniger grünen Ausblick.

    Im schlimmsten Fall den B-Plan ändern

    Wie berichtet, ist der zweigeschossige, etwa 650 Quadratmeter große Neubau direkt hinter dem „Adventure-Park“ geplant. Das Gelände ist ausgewiesen als Spielplatz in einer öffentlichen Grünanlage. „Falls der Widerspruch den Vorbescheid vor dem Verwaltungsgericht zu Fall bringt, könnten wir nicht auf dem Befreiungsweg bauen, sondern müssten den B-Plan ändern. Das wäre zwar ärgerlich, aber wir haben genug Zeit“, meint Dornquast. Tatsächlich läuft der Mietvertrag für die Räume an der Stuhlrohrstraße bis Ende 2020.

    Ortstermin mit Rechtsanwalt soll Klarheit bringen

    Zunächst werden nun die Einwände des Eigentümers in der Bergedorfer Widerspruchsstelle bearbeitet, ein Ortstermin samt Rechtsanwalt soll Klarheit bringen. „Mal sehen wie verbittert der Streit von der anderen Seite geführt wird. Vielleicht gibt es ja auch lösbare Probleme“, hofft der Bezirksamtsleiter, der bereits versprochen hatte, alle Fenster zur Brookwetter statt zur Straßenseite auszurichten. Er sehe jedenfalls keinen Grund, nervös zu werden: „Vielleicht fürchtet der Eigentümer auch künftige Mietminderungen wegen Lärms. Dann wäre ihm geholfen, wenn er vorab eine offizielle Klärung gäbe.“