Bergedorf. Bergedorf. Wer Widerspruch gegen ein Knöllchen einlegen will, kann das in Hamburg bald online tun. Andere Städte sind Vorreiter.

Was im Rhein-Neckar-Kreis oder in Stuttgart schon Standard ist, soll auch in Hamburg ein Erfolgsmodell werden: Bei Verstößen im Straßenverkehr ist im Bußgeldverfahren nun eine Online-Anhörung möglich. Wer also zu schnell war oder über eine rote Ampel gebraust ist, bekommt per Post ein „Knöllchen“ mit personalisierten Zugangsdaten. So lässt sich unter www.ok.hamburg.de das Blitzer-Foto einsehen, bei Bedarf auch ein Widerspruch einlegen.

Zeit und Porto sparen

Nicht nur das Porto ist gespart, sondern auch Zeit, denn „bei uns in der Bußgeldstelle fallen Scan-Aufgaben weg, die elektronische Akte ist schneller zuzuordnen. So lässt sich das ganze Verfahren beschleunigen“, erklärt Matthias Krumm, Sprecher der Innenbehörde. Das kann bei einer Stadt mit 33 festen Blitzpunkten (davon blitzen fünf Starenkästen in zwei Richtungen) große Summen ausmachen. 2017 gab es 639 000 Verfahren wegen Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen, allein im Juli dieses Jahres waren es knapp 68 000.

Auch das Bußgeld fließt zügiger

Nicht zuletzt spülen schnellere Verfahren auch schneller Geld in die Stadtkasse – auch aus Bergedorf: Im vergangenen Monat blitzte es 376-mal auf der B 5/Höhe Heck­katenweg aus der modernen Lasersäule. Das macht 10 261 Euro an Bußgeldern. 265 Temposünder wurden von der Anlage vor dem Unfallkrankenhaus in Boberg geblitzt, sie mussten zusammen 7141 Euro zahlen.

Jedes zehnte Blitzer-Foto taugt nichts

„Die Punkte in Flensburg sind den Leuten meist wichtiger als das Bußgeld. Gerade wenn es sich um Berufskraftfahrer handelt“, sagt der Bergedorfer Verkehrsrechtler Jan Meier aus dem Weidenbaumsweg: „Die Hamburger verstecken die zu erwartende Punktzahl leider bei der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ihrer Schreiben. Wenn man also schnell mal das Bußgeld bezahlt hat, ist es leider schon zu spät für einen Widerspruch.“ Der aber lohne sich in jedem zehnten Fall: „Die Beweisfotos der Bescheide werden zu zehn Prozent nicht vor Gericht akzeptiert, weil höchstens ein unscharfes Gespenst zu erkennen ist.“

Mobile Böitzer oft nicht fehlerfrei

Auch kennt der Bergedorfer Rechtsanwalt Clemens Detje Fälle, bei denen die Messung nicht ordnungsgemäß verlief, er zunächst die Eich-Scheine des Gerätes einsehen wollte: „Das passiert aber eher bei mobilen Blitzern.“ Ähnlich sei es jüngst mit Rotlichtverstößen gewesen: „Die Anlagen waren nicht richtig aufgebaut, damit blieben alle Messungen fehlerhaft.“

In 30 Tagen 5217 Daten abgerufen

Grundsätzlich sei die Möglichkeit zur Online-Anhörung nun zu begrüßen: „Es ist doch allzu aufwendig, wenn man per Brief samt Porto die Nachricht erhält, man müsse zehn Euro für falsches Parken bezahlen“, meint Detje. Immerhin zeigt das neue Verfahren in Hamburg erste Erfolge: Vom 10. Juli bis 10. August wurden bereits 5217 Daten abgerufen – „das wird sich noch steigern“, hofft der Sprecher der Innenbehörde.