Lohbrügge. Dima-Sportcenter Rätseln um Zukunft
. Die Zukunft des einstigen Dima-Sportcenters bleibt nebulös. In einer Mitteilung an die Bezirksversammlung zieht sich die Finanzbehörde jetzt auf die Position zurück, dass das Objekt am Havighorster Weg „bis zum 30. April 2026 zum Betrieb einer Unterbringung von Geflüchteten vermietet“ und „eine Vermarktung insoweit derzeit nicht möglich“ sei.
Ob das die ganze Wahrheit ist, will Bergedorfs Politik am Donnerstag im Sonderausschuss Flüchtlinge diskutieren. In der öffentlichen Sitzung (18 Uhr; Rathaus, Wentorfer Straße 38) nimmt ein Referent vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge des Senats zum Thema Stellung. Mit Spannung wird erwartet, wie er die Wahrscheinlichkeit einschätzt, dass im ehemaligen Dima-Sportcenter überhaupt jemals Flüchtlinge einziehen.
Tatsächlich hatte der Senat die Anlage im April 2016 – auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise – für 7,5 Millionen Euro erworben, um hier eine Erstaufnahme für mehr als 1000 Flüchtlinge einzurichten. Als die Welle abebbte, fiel das Dima sofort aus dem Pool der potenziellen Erstaufnahmen, später auch aus dem normaler Flüchtlings-Unterkünfte. Hintergrund: Der nötige Umbau für eine Wohnnutzung wäre sehr kostspielig, zudem könnte nur ein Teil der Gebäude genutzt werden, weil eine Hochspannungsleitung sehr nah am Areal vorbeiführt.
Heute dient ein Teil der beiden Sporthallen der Anlage als Lager für den Katastrophenschutz, bestätigte Bezirksamtsleiter Arne Dornquast auf Nachfrage vergangene Woche.
Angst vor dem Einzug von Spielhallen und Bordellen
Vor einem Verkauf des Areals schreckt der Senat zurück, weil es als utopisch gilt, die 7,5 Millionen Euro dabei wieder einzunehmen. Zudem hat er ein Problem: Der Bebauungsplan des Gewerbegebietes Havighorster Weg wurde im Rahmen des Bergedorfer Vergnügungsstättenkonzeptes für Bordelle und Spielhallen geöffnet, um deren Ansiedlung im Rest des Bezirks zu verhindern. Würde die Stadt das Dima verkaufen, die derzeit einzige ungenutzte Fläche des Areals, wäre der Einzug des horizontalen Gewerbes also nicht zu verhindern.