Bergedorf. Öffentlicher Raum  Wer ist für Pflege und Unterhalt der Objekte zuständig?

Wie steht es um die Bergedorfer Kunst – und wer ist dafür verantwortlich, sie zu pflegen? Diese Frage beschäftigt den Kulturausschuss bereits länger. Anne-Kathrin Reinberg, die einzige in der Kulturbehörde zuständige Referentin für Kunst im öffentlichen Raum, wurde dazu eingeladen. Sie arbeitet an einer Inventarisierung, die auf einen CDU-Bürgerschaftsantrag aus dem Jahr 2005 zurückgeht. Letzte Klarheit kann sie jedoch auch nicht schaffen, Aktenlage und Realität klaffen in Teilen zu weit ausseinander.

„Seit wenigen Monaten haben wir die Arbeit abgeschlossen und 3300 Kunstwerke aufgeführt, die seit 1981 aufgestellt wurden, darunter allein 500 Objekte an Schulen. Manches auf der Liste, wie etwa Findlinge und Denkmäler, sind auch älter“, sagt Reinberg. Sie will noch in diesem Jahr die Liste öffentlich einsehbar ins Internet stellen – samt Fotos, einer Biografie des Künstlers (soweit bekannt) und dem Eigentümer, der für Pflege und Unterhalt zuständig ist.

In Bergedorf wurden 238 Kunstwerke gezählt, davon sind angeblich nur 50 in städtischem Eigentum. Reinberg: „Aber wir konnten nicht alles wissenschaftlich überprüfen, oft fehlt auch eine Sondernutzungserlaubnis.“ Das Erfassen, für das ein jährlicher Etat von 250 000 Euro zur Verfügung stehe, sei schwierig: „Wir haben Daten aus der Umwelt- und aus der Baubehörde, die früher zuständig war. Und da waren nun mal eher Gärtner als Kunsthistoriker am Werk. Die haben dann sowas wie ‘Zwei Männer auf ‘nem Stein im Park’ vermerkt.“

Die Liste sei sehr fehlerhaft, klagt Rudi Walter (Die Linke). Aufgeführt seien etwa auch Objekte, die es seit Jahren nicht mehr gibt. Zugleich fehle aber die Bronzeplastik auf dem Friedhof für sowjetische Zwangsarbeiter. „Außerdem ist der Bismarck im Schlosspark erwähnt – der nur 100 Meter entfernt stehende Kaiser Wilhelm aber nicht.“

Die Kulturbehörde sei für jeden Hinweis dankbar, so Reinberg. Sie kündigte an, dass es noch im Sommer einen Runden Tisch geben soll, um einen „Fonds für unbedingt erhaltenswerte Werke“ zu schaffen. So könnten die ğBezirksämter vielleicht über die Bürgerschaft Mittel einwerben, damit die Objekte gepflegt werden.