Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt auszubauen. Nun liegen die geänderten Flächennutzungspläne für Neuengamme aus.
Hamburg. Der Streit um die Windkraft in Bergedorf geht weiter: Der Senat hat beschlossen, die Windenergie in Hamburg auf eine Nennleistung von mindestens 100 Megawatt (MW) auszubauen. Dies solle vor allem durch den Abbau alter und den Neubau leistungsstärkerer Windenergieanlagen (Repowering) ermöglicht werden. Das erklärte die Senatspressestelle. Nun liegen die geänderten Flächennutzungspläne für Neuengamme aus.
Grund für die dritte öffentliche Auslegung ist die Verschiebung der vorgesehenen Darstellung der Teilflächen des Eignungsgebietes Neuengamme. Gegenüber der Fassung, die vom 10.September bis 17. Oktober 2012 erstmals öffentlich auslag, wird die mittlere Eignungsfläche nach Norden verschoben und die östlich Eignungsfläche sowohl nach Norden als auch nach Westen verschoben.
Während der Auslegung können Stellungnahmen bei der Umweltbehörde, Amt für Landes- und Landschaftsplanung – LP 34 –, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Duplikate der Änderungen des Flächennutzungsplans sowie die umweltbezogenen Informationen können beim Bezirksamt Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, 2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden.