Bergedorf (cr). Wie kompliziert es werden kann, einen Telefonanschluss zu kündigen, musste jetzt das Ehepaar Susanne und Roland Sander aus Bergedorf erfahren.

Weil ihre Mutter (91) recht plötzlich hilfebedürftig wurde und zu dem Ehepaar zog, bestellten sie den Telefonanschluss der alten Dame ab. Das sei aber mit Blick auf die Kündigungsfrist erst zum April möglich, antwortete die Telekom - es sei denn, ein Attest könne vorgelegt werden.

Das tat das Ehepaar. Doch plötzlich reichte das der Telekom nicht mehr: Nur wenn im Hause Sander ein Telekom-Anschluss bestehe, könne der Vertrag vorzeitig beendet werden, hieß es nun. Eine Frechheit, ärgerte sich das Ehepaar, das bei einem anderen Telekommunikationsunternehmen Kunde ist.

Nach einer Anfrage unserer Zeitung hat die Telekom nun aber eingelenkt; der Vertrag wurde aus "Kulanzgründen" gekündigt, so Sprecherin Stefanie Halle. Das Vorlegen eines Attests sei im Fall eines Sonderkündigungsrechts üblich. "Der Ärger der Kinder ist nachvollziehbar, da mit der Vorlage der Bescheinigung der Fall geklärt war."