Bergedorf. Der Mann hatte 100 Kilo Stint illegal aus der Elbe gefischt. Viele der Tiere starben qualvoll. Gericht verhängt Geldstrafe.

Wegen „Fischwilderei in Tateinheit mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“ musste sich ein 65-Jähriger vor dem Bergedorfer Amtsgericht verantworten. Dem Mann aus Chemnitz wurde vorgeworfen, im März 2021 etwa 100 Kilo Stint am Altengammer Hauptdeich aus der Elbe gefischt zu haben. Die Fische wurden nicht ordnungsgemäß getötet, sondern starben qualvoll. Er besaß auch keine Angelerlaubnis.

Pächter der Fangstelle waren vier Angelvereine. Der 65-Jährige hatte Einspruch gegen den vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen eingelegt, weil sie sich nicht nach seinem Einkommen richten würde. Nun muss er 90 Tagessätze/je 10 Euro zahlen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens, teilt die Gerichtspressestelle mit.

Verendete Stinte wurden an verletzten Seeadler verfüttert

Die Fischereiaufsicht der Umweltbehörde hatte im März 2021 insgesamt sieben Wilderer erwischt, die illegal Stinte aus der Elbe gezogen hatten. Mehrere hundert Kilo Fische lagerten in Wannen, Fässern und Schubkarren, viele von ihnen verendeten qualvoll. Die wenigen Überlebenden, wurden von der Fischereiaufsicht wieder zurück in die Elbe entlassen.

Die toten Fische wiederum wurden an eine Aufzuchtstation übergeben, wo ein Seeadler von Schwanenvater Olaf Nieß aufgepäppelt werden sollte. Der Seeadler war von einem Windrad im Hamburger Hafen schwer verletzt worden. Nach der Not-OP ging es dem Greifvogel zunächst gut. Letztlich konnte aber auch die Stärkung mit Stint den Vogel nicht retten: Er musste eingeschläfert werden.