Altengamme. Die Tat ereignete sich vor knapp zwei Jahren in Altengamme. Der 65-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt.
Etwa 100 Kilogramm Stint zog der 65-jährige R. am Altengammer Hauptdeich aus der Elbe. Doch die Fische wurden von ihm nicht ordnungsgemäß getötet, starben qualvoll. Zudem besaß R. keine Angelerlaubnis. Pächter der Fangstelle waren vier Angelvereine. Der Senior wurde damals, am 9. März 2021 gegen 21 Uhr, von der Fischereiaufsicht der Umweltbehörde erwischt (wir berichteten) und muss sich deshalb am Dienstag, 17. Januar, 9 Uhr, wegen „Fischwilderei in Tateinheit mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“ verantworten.
R. hat Einspruch gegen den vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen eingelegt – die Summe richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten. Deswegen kommt es am Dienstag vor dem Amtsgericht an der Ernst-Mantius-Straße 8 zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Fischwilderei in Altengamme nutzte verletztem Seeadler
Damals, im März 2021, hatte die Fischereiaufsicht insgesamt sieben Wilderer erwischt, die illegal Stinte aus der Elbe zogen. In Wannen, Fässern und Schubkarren lagen mehrere Hundert Kilogramm Stinte. Die noch lebensfähigen Fische wurden durch die Fischereiaufsicht wieder zurück ins Wasser gesetzt. Nutznießer des Vorfalls war ein verletzter Seeadler, der in der Aufzuchtstation von Schwanenvater Olaf Nieß mithilfe des frischen Fischfutters gesunden konnte.
„Kontrollen gibt es zur Laichzeit des Stintes zu jeder Tages- und Nachtzeit“, unterstrich damals Umweltstaatsrat Michael Pollmann. Stinte ziehen im Frühjahr aus der Elbmündung Richtung Hamburg, um sich dort fortzupflanzen.