Hamburg. Mehrere Anwohner hatten auf die Wanderaktivitäten der Amphibien in Altengamme hingewiesen. Dies konnte die Umweltbehörde bestätigen.

Auf dem Altengammer Hauptdeich vom Kreisel zum Horster Damm und der Landesgrenze gilt in den Abendstunden und nachts nun Tempo 30: Anwohner hatten die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bukea) über Amphibienwanderungen in dem Streckenabschnitt hingewiesen. Die Wanderaktivitäten konnten durch die Umweltbehörde bestätigt werden.

Problematisch sei, dass die Kröten die dort vorhandenen Bordsteine des Fußweges nicht überwinden können. Die Tiere werden überfahren oder durch die Sogwirkung der vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge hochgeschleudert und erschlagen, heißt es in der straßenbehördlichen Anordnung der Maßnahme.

Krötenwanderung am Altengammer Hauptdeich: Tempo 30 eingeführt

Die Umweltbehörde werde in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, dem Deichschutz im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und dem Bezirksamt Bergedorf klären, ob die Bordsteinkante amphibiengerecht umgebaut werden kann. Als Sofortmaßnahme wurden Hinweisschilder aufgestellt und das Tempo von 18 bis 8 Uhr auf 30 Stundenkilometer begrenzt.

Bei den Mitgliedern im Regionalausschuss bekam ein krötengerechter Umbau der Bordsteinkante keine Zustimmung: Andernorts werde doch auch mit Zäunen gearbeitet, die in Zeiten von Krötenwanderungen aufgestellt werden, betonte Jörg Froh (CDU). Er hinterfragte, ob dies nicht sinnvoller sei als ein kostenintensiver Straßenumbau.

Dem pflichtete auch seine Parteikollegin Erika Garbers bei: „Das Geld könnte man doch an anderer Stelle besser ausgeben“, sagte die Christdemokratin, zumal in den Vier- und Marschlanden auch diverse Störche heimisch sind, die die ein oder andere Kröte gern mal wegschnappen. „Und das können wir den Störchen ja wohl schlecht auch noch verbieten“, sagte Erika Garbers.