Themen: Fliegen als Luxusgut? +++ Pläne für die Luruper Hauptstraße +++ Klage über Abschulung

Viele Bildungswege

11. Dezember: Mutter über Abschulung: „Das System macht meinen Sohn kaputt!“

Schon der Begriff „Zwangswechsel“ ist negativ belegt. Warum? Wenn die Noten auch mit offensichtlich höchstem Aufwand nicht erreicht werden, ist es ganz sicher im Sinne des Schülers, die Anforderungen an seine Leistungen anzupassen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es ist, eine Klasse zu wiederholen. Es hat bei mir hervorragend funktioniert, wahrscheinlich auch, weil die Eltern keinen Druck ausgeübt haben. Für Kinder ist es übrigens nicht so toll mit seinen Eltern als Lehrer Schule zu spielen. Ich möchte nicht werten, aber oft ist der Schulwechsel für die Eltern von größerer Schmach als für den Schüler. Bitte trauen Sie Ihren Kindern mehr zu, man wird nicht automatisch kriminell, wenn man die Schule wechselt. Außerdem bietet unser System unzählige Möglichkeiten, sich auch später fortzubilden, um seine Ziele zu erreichen. 

Stefan Kruse

Mindestmaß an Leistung

Ich verstehe die Betroffenheit von Eltern und Kindern, wenn ein Kind nach der 6. Klasse das Gymnasium verlassen und auf die Stadtteilschule wechseln muss. Wie die Eltern verstehe ich auch nicht, warum nicht die 6. Klasse des Gymnasiums einmal wiederholt werden darf, um dann die Versetzung im zweiten Versuch zu schaffen. Auf der anderen Seite gilt aber auch: Wenn keine Mindestanforderungen in der Schule gestellt werden, könnte doch jedes Kind von der ersten Klasse bis zum Abiturjahrgang einfach „mitlaufen.“ Ohne ein Mindestmaß an Leistungen kann aber kein Schüler und keine Schülerin bis in die Studienstufe gelangen. Dann steht am Ende die Abiturprüfung an. Soll dann auch jedem Schüler das Abitur quasi geschenkt werden? Ein Leistungslevel, der Studierfähigkeit entspricht, muss doch gefordert werden. Die Wiederholung der 6. Klasse muss möglich sein, das Weiterreichen eines Schülers oder einer Schülerin bis zum Abitur, ohne Mindestanforderungen zu erfüllen, kann es aber nicht geben.

Marc Eichenherr

Elternliebe und Zuversicht

Die Vorurteile, die Stadtteilschulen entgegengebracht werden, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Oder ist das erneut eine Sicht aus dem Westen Hamburgs? Als Eltern mehrerer Kinder hatten wir früh den Entschluss gefasst, dass es vor allem wichtig ist, dass die Kinder gern zur Schule gehen und Zeit für Hobbys haben. Schule ist wichtig, aber nicht alles. Die Wahl eines meiner Kinder, auf die Eliteschule des Sports als Stadtteilschule zu gehen, war die beste, die das Kind treffen konnte. Heute haben alle Kinder ihr Abitur, die eine so, die anderen anders. Und: Alle sind psychisch gesund geblieben. Elternliebe und Zuversicht hilft dabei.

Dagmar Schlüter

Hoher Anspruch

10. Dezember: Ungewöhnliche Methode soll das Lernen revolutionieren

Nichts gegen neue Ideen, aber in Hamburgs Schulen wird andauernd umgebaut (zuletzt wieder die Curriculae der Fächer), was zulasten des Lernens geht. Ein Drittel Selbstlernzeit ist ein sehr hoher Anspruch an Schüler, deren Aufmerksamkeitsspanne durch Medien etc. stark reduziert ist. Nach meiner Erfahrung dürften in der Unter- und Mittelstufe die Gruppenlernzeiten eher sehr laut werden. Für Schüler mit ADHS ist es zudem ungeeignet. Und die Frage bleibt offen, ob und wie viel Unterrichtszeit durch Lehrer damit eingespart wird. Die Begriffswahl „Dalton“ entbehrt zudem nicht einer gewissen Ironie (wer kennt sie nicht „Die Dalton´s“ aus „Lucky Luke)? Allerdings klingt die Idee besser als das letzte Projekt am Bondenwald: Da wurden nämlich die Türen der Klassenzimmer ausgebaut, was den Lärmpegel erhöhte und das Lernen erschwerte. 

Peter Martin

Geltendes Recht umsetzen

10. Dezember: „Fliegen darf kein Luxusgut werden“

Wir warten seit mehreren Wochen auf eine Entschädigungszahlung von Eurowings.  Ein 3 1/2 Stunden verspäteter Flug von Jerez nach Hamburg. Die Entschädigungszahlung wurde über die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW eingefordert sowie mehrere Anschreiben von uns privat. Keinerlei Reaktion seitens Eurowings. Vielleicht sollte sich der Luftfahrtpräsident Jens Bischof zunächst einmal mit dem geltenden Recht auseinandersetzen und für die Umsetzung sorgen. Der Verbraucher scheint nur über den Rechtsweg zu seinem Recht zu kommen.

Constanze Meyer

Mehr „Flugscham“

Der Luftfahrtpräsident Jens Bischof beklagt sich über die geringe Profitabilität des deutschen Luftverkehrs und fordert eine Aufweichung von Nachtflugverboten, weniger Entschädigungspflichten und Senkung von Gebühren und Abgaben und warnt, dass „Fliegen kein Luxusgut werden“ dürfe. An dieser Stelle würde ich beim Luftfahrtlobbyisten gerne den Landeanflug einleiten und ihn auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Der Luftverkehr ist ja bereits subventioniert. Kerosin ist steuerfrei, und für internationale Flüge wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Insofern ist das Fliegen innerhalb Europas häufig günstiger als die klimafreundlicheren Verkehrsmittel Bus und Bahn. Unsere Selbstverständlichkeit des Fliegens ist weltweit überhaupt keine Selbstverständlichkeit, denn schätzungsweise 90 Prozent der Weltbevölkerung sind noch nie geflogen. Das bedeutet, dass das Fliegen für die meisten Menschen bereits ein Luxusgut ist. Ich bin überhaupt nicht gegen das Reisen eingestellt, wenn man nachhaltig reist und sich für andere Kulturen und Sprachen interessiert. Aber nur mal in der schlechten Jahreszeit zum Aufwärmen auf die Kanaren oder Mallorca, finde ich ziemlich daneben. Wenn wir es im Jahr 2024, dem wohl wärmsten Jahr seit Beginn der Klimaaufzeichnungen, mit dem Kampf gegen die Klimaerwärmung mit allen Katastrophen-Folgen ernst nehmen, dann muss uns klar sein, dass ein einziger Flug so viel Klimaschaden anrichtet, als wären wir ein Jahr lang täglich mit dem Auto gefahren. Wie wäre es da mit etwas mehr „Flugscham“!

Jochen Kälber

Gut so, wie es ist

10. Dezember: „Autobahn durch Lurup“: Neue Pläne sorgen für Ärger

Frau Krause nimmt die richtige Überschrift. Mit enormen Kosten werden die Verkehrsbausünden des letzten Jahrhunderts menschengerechter saniert, siehe den Autobahndeckel der A7. Nun soll mit eben diesem alten Gedankengut eine neue Schneise durch einen ÖPNV-vernachlässigten Stadtteil geschlagen werden. Schon heute reichen die zwei bis drei Fahrspuren im Normalverkehr aus, es gibt Parkraum, und die kombinierte Gehweg- Radwegbreite von ca. drei Zentimetern ist völlig ausreichend! Wenn Platz für Wohnraum gesucht wird, müssen keine Gärten oder Grünflächen überbaut werden. Mit einer Anpassung des Baurechts könnten Hunderte platzfressende Gebäude aufgestockt werden, in Lurup/ Osdorf z. B. der alte Max- Bahr-Markt, der neue Globus Markt usw. Über einem Supermarkt zu wohnen, den ich per Aufzug erreichen kann, ist für unsere alternde Gesellschaft ideal. Wo bleiben die Zukunftsgedanken?

Hans Lange 

Einiges spricht dafür

Natürlich möchte man lieber an einer zweistreifigen Straße als an einer Quasi-Autobahn leben. Doch leider fehlt in dem sonst ausführlichen Artikel über die Magistrale durch Lurup die Begründung für die Vierspurigkeit. Die Stadtteile Lurup, Osdorfer Born und Bahrenfeld liegen an einer Ausfallstraße, die zusätzlich noch die Pendler aus Schenefeld und Pinneberg aufnehmen muss. Der Verkehr kommt des Öfteren ins Stocken, manchmal in Lurup, öfter weiter stadteinwärts in Bahrenfeld. Dann geht nichts mehr. Eine U/S-Bahn wird seit 50 Jahren versprochen, kommt aber frühestens in 20 Jahren. Als Zwischenlösung war vonseiten des Senats ein Hochleistungsbussystem im Gespräch, das weitgehend störungsfrei und stauunanfällig zwischen Schenefeld und St. Pauli verkehren könnte. Allerdings bräuchte man dafür Busspuren, also die 3. und 4. Fahrstreifen der Straße. So könnte man auf dieser Strecke den ÖPNV attraktiver machen und Pendlerinnen und Pendler vom Auto in den ÖPNV gewinnen. Das wäre nicht nur aus ökologischen Gründen sinnvoll, sondern auch platzsparender. Und das ist ein schlagendes Argument für den äußerst begrenzten Verkehrsraum. 

Jürgen Beeck

Noch nicht zu spät

Der Velo-Hype der letzten Jahre zeigt: Radfahren ist mittlerweile eine echte Alternative für jeden, der innerhalb von Hamburg schnell innerstädtische Ziele erreichen, dabei noch etwas für die Fitness tun möchte und grundsätzlich körperlich dazu in der Lage ist. Folgerichtig sind der bedarfsgerechte Ausbau und die Instandhaltung der Radwegenetzes absolut sinnvoll! Mangels Radverkehrsdichte lassen sich jedoch verkehrslogistisch, sicherheitsbezogen und pekuniär betrachtet weitaus größere Nutzenpotenziale heben als durch den Bau einer Radchaussee mit Überholspur für „Lastenräder“ (die Lkw der Fahrräder) an der Luruper Hauptstraße. Die Sinnfreiheit dieses Vorschlags, welcher zudem noch die Enteignung der Anrainer beinhaltet, begründet den Verdacht der Inkompetenz- oder aber Ideologiegetriebenheit. Glücklicherweise ist es noch nicht zu spät, diese Verschleuderung von Steuergeldern in Lurup zu verhindern!

Dirk Petersmeier

Warum die Aufregung?

Sie schreiben von angeblich drei Meter breiten Fahrradwegen und zeigen eine Illustration, wo der Radweg nicht breiter als ein Pkw dargestellt ist, also vielleicht zwei Meter. Was stimmt denn nun? Im Übrigen steht in der für Hamburg seit 2016 verbindlichen Empfehlung für Radverkehrsanlagen aus dem Jahre 2010 (ERA), dass regelhaft für einseitige Radwege zwei Meter Breite plus einem Sicherheitsabstand von 75 Zentimetern zu einer stark befahrenen Fahrbahn einzuhalten sind. Die Aufregung über den angeblichen XXL-Fahrradweg von etwa zwei bis drei Metern Breite scheint mir sehr gekünstelt vor der Tatsache, dass ein seit 14 Jahren bekanntes und seit acht Jahren gültiges Regelwerk nun endlich einmal Anwendung findet.

Bernd Dammann

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