Hamburg. An zwei Jahreswechseln waren private Feuerwerke hamburgweit verboten. Für Silvester 2022 gibt es eine neue Regelung.
Jetzt ist es amtlich: In der Silvesternacht darf in Hamburg wieder Feuerwerk abgebrannt werden – außer am Jungfernstieg und auf dem Rathausmarkt. Diese Regelung gleicht der von 2019. Danach sind dort alle Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 verboten. Erlaubt ist nur Feuerwerk der Klasse F1. Das wären beispielsweise Knallerbsen oder Wunderkerzen.
Das „Böllerverbot“ am Jungfernstieg und auf dem Rathausmarkt war 2019 in Hamburg erlassen worden, nachdem man im Jahr zuvor schlechte Erfahrungen an der Binnenalster gemacht hatte. Dort hatte sich Problemklientel gesammelt. Böller wurden in Menschengruppen geworfen, Raketen waren quer durch die Gegend gejagt worden.
Silvester 2022: In Hamburg darf geböllert werden – mit Ausnahmen
Die Bilanz: Zahlreiche Verletzte durch Feuerwerkskörper, darunter fünf Polizisten und ein Kind. Damals waren rund 10.000 Menschen an der Binnenalster gewesen. Nachdem das Böllerverbot erlassen worden war, kamen laut Polizei nur noch rund 1000 Menschen zur Binnenalster, die sich fast alle an das Verbot hielten.
In den beiden folgenden Corona-Jahren war Feuerwerk in der ganzen Stadt weitgehend untersagt worden, um Menschenansammlungen zu verhindern. Mit dem neuerlichen punktuellen Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik wollen die Sicherheitsbehörden verhindern, dass es rund um den Jungfernstieg erneut zu Problemen wie an Silvester 2018 kommt. "In Anlehnung an die Erfahrungen aus den Vorpandemiejahren geht die Polizei Hamburg davon aus, dass etwa 10.000 Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern", sagt Polizeisprecher Sören Zimbal.
Silvester 2022 in Hamburg: Böllerverbot an der Binnenalster
Das Böllerverbot gilt vom 31. Dezember (18 Uhr) bis zum 1. Januar (1 Uhr) auf den Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie auf dem Rathausmarkt. "Die Polizei Hamburg wird auch die diesjährigen Erfahrungen wieder auswerten und dann entscheiden, ob Veränderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 vorgenommen werden", so Zimbal.