Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die umstrittene Besteuerung für Übernachtungen als verfassungskonform eingestuft.

Die Enttäuschung war groß beim Hotel- und Gaststättenverband Hamburg als sie am Dienstag von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bettensteuer gehört haben. Der Dehoga Hamburg habe auf ein anderes Ergebnis gehofft, sagte Landesgeschäftsführerin Ulrike von Albedyll.

Zuvor hatten die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die Bettensteuer zurückgewiesen und die Erhebung der Abgabe für Übernachtungsgäste durch Städte und Gemeinden für verfassungskonform erklärt. „Bemerkenswert ist, dass nun auch beruflich veranlasste Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegt werden dürfen. Vor ein paar Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht dies noch ausgeschlossen“, sagte von Albedyll. „Wir werden uns nun Zeit nehmen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszuwerten.“

Tourismus: Bettensteuer in Hamburg gestaffelt

Neben Hamburg, Bremen und Freiburg werden Bettensteuern auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. Auch hier gibt es Varianten, in Hamburg etwa ist die Höhe nach dem Übernachtungspreis gestaffelt. 

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Im Hamburger Rathaus fiel die Reaktion bei Finanzsenator Andreas Dressel, Kultursenator Carsten Brosda und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann positiv aus: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem heutigen Beschluss besteht nun allgemeine Rechtssicherheit. Bereits der Bundesfinanzhof war in seiner Entscheidung von der Verfassungskonformität überzeugt. Diese wurde nunmehr bestätigt. Es war rückblickend eine gute Entscheidung, die Kultur- und Tourismustaxe für Hamburg einzuführen, weil dadurch der hiesige Kultur- und Tourismusstandort nachhaltig gestärkt wird", hieß es in einem Statement.