Kiel. Häusliche Gewalt passiert häufig im Verborgenen. Die SPD will der Polizei mehr Mittel geben, um Frauen besser helfen zu können. Sie schlägt dafür neue Vorschriften im Landesgesetz vor.
Die SPD hat Vorschläge für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgelegt. "Fachleute wissen, dass der gefährlichste Moment für Frauen in der Trennung der Moment ist, wo sie tatsächlich vollzogen und damit real wird", sagte die SPD-Polizeipolitikerin Kathrin Bockey der Deutschen Presse-Agentur. "In dieser Phase beginnt die Eskalationsspirale oft mit verbalem Psychoterror und endet im schlimmsten Fall mit körperlichen Gewaltexzessen."
Die SPD hat entsprechende Änderungsvorschläge zum Landesverwaltungsgesetz eingebracht. Laut Paragraf 201a kann die Polizei im Norden Personen zwar bereits bis zu vierzehn Tage "aus ihrer Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich verweisen und ihr die Rückkehr dorthin untersagen".
Darüber hinaus will die SPD einen neuen Paragrafen 201b über Kontakt- und Näherungsverbote einfügen. Der solle der Polizei die Möglichkeit geben, ein Kontakt- und Näherungsverbot bereits in der ersten Zeit nach Erstattung einer Anzeige zu erlassen, sagte Bockey. Die Polizei müsse zum Schutz der Opfer in die Lage versetzt werden, längerfristige Aufenthaltsverbote auszusprechen und mit Zwangsgeldandrohung zu belegen.
"Diese Instrumentarien verbessern die Möglichkeiten der Polizei, in einem abgestuften Verfahren den Schutz von Opfern zu gewährleisten", sagte Bockey. Sie bezeichnete es als Fehler, wenn Änderungen am Gesetz nur mit Blick auf potenzielle Terrorgefahren erfolgten. "Häusliche Gewalt ist ein Alltagsdelikt, das unser aller Aufmerksamkeit fordert, weil es oft die Kinder sind, die am meisten und nachhaltigsten leiden."
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