Hamburg. Die Stimmzettel zur Bundestagswahl werden bunter. In Hamburg will es unter anderem auch eine HipHop-Partei in den Bundestag schaffen.

Zur Bundestagswahl treten 22 Parteien an. Dies hat der Hamburger Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Freitag entschieden. In den meisten Fällen war die Abstimmung einstimmig. Lediglich bei der AfD und der NPD fiel das Votum durchmischt aus: Jeweils sieben Ausschussmitglieder stimmten für den Wahlvorschlag, zwei enthielten sich, eines stimmte dagegen.

Diese Parteien sind auf den Hamburger Stimmzetteln vertreten:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  3. Bündnis 90/Die Grünen
  4. Die Linke
  5. Freie Demokratische Partei (FDP)
  6. Alternative für Deutschland (AfD)
  7. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
  8. Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
  9. Freie Wähler
  10.  Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  11.  V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
  12.  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  13.  Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  14.  Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  15.  Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  16.  diePinken/Bündnis21
  17.  Die Urbane. Eine HipHop Partei  (du.)
  18.  Liberal-Konservative Reformer (LKR)
  19.  Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  20.  Piratenpartei Deutschland (Piraten)
  21.  Team Todenhöfer – die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
  22.  Volt Deutschland (Volt)

Die Reihenfolge der Liste entspricht der Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln bei der Bundestagswahl am 26. September.

Los Fraktion darf bei der Bundestagswahl nicht antreten

Eine Vereinigung wurde vom Wahlausschuss einstimmig abgelehnt: Die Los Fraktion darf bei der Bundestagswahl nicht antreten. Schon der Bundeswahlausschuss hatte die Vereinigung nicht als Partei anerkannt. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen. Da die Entscheidung für den Landeswahlausschuss bindend war, schlugen die Vorsitzenden den anderen Gremiumsmitgliedern vor, den Wahlvorschlag zurückzuweisen.

Darüber hinaus sagte Landeswahlleiter Oliver Rudolf: „Im Vorfeld der Sitzung hatte die Vertrauensperson erklärt, dass sie vor diesem Hintergrund nicht weiter an dem Vorschlag festhält.“ Da sie sich aber nicht schriftlich geäußert hatte, musste der Ausschuss der Form halber abstimmen und entschied sich gegen den Wahlvorschlag der Los Fraktion.

Parteien: Beschwerden sind noch bis Montag möglich

Die Wahlausschüsse auf Bezirks- und Landesebene entscheiden ausschließlich darüber, ob die Parteien die formellen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, eine Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit findet nicht statt. Noch bis zum kommenden Montag können Beschwerden gegen die Beschlüsse eingelegt werden. Die jeweiligen Landeslisten mit den Angaben aller Kandidierenden gibt das Landeswahlamt online auf hamburg.de/wahlen bekannt.

Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Hamburger beim Urnengang zwischen 16 zugelassenen Parteien wählen können.