Hamburg. Die Nutzung von Heizpilzen ist in Hamburg auf öffentlichem Grund aktuell nicht mehr erlaubt. Das will die CDU ändern.
Die CDU hat den Senat aufgefordert, den Gastronomen bis zum Ende des Jahres die Nutzung von Heizpilzen in der Außengastronomie zu genehmigen. „Draußen ist die Ansteckungsgefahr deutlich geringer als drinnen, und auch deshalb wollen viele Gäste lieber draußen sitzen“, sagte David Erkalp, Fachsprecher für Handel und Tourismus der CDU-Fraktion. „Das ist insbesondere abends bei häufig kälteren Temperaturen eine Herausforderung. Wir fordern den Senat daher auf, auch in dieser Saison Heizpilze in der Außengastronomie wieder zuzulassen, um die Gastronomen in den kommenden Monaten bestmöglich zu unterstützen.“
Bereits beim letzten Mal habe der rot-grüne Senat die Forderung der CDU nach Heizpilzen zuerst abgelehnt, „um diese dann doch noch – mit künstlicher Zeitbegrenzung als Zugeständnis an die grüne Basis – zu genehmigen“, so Erkalp.
CDU: Heizpilze sollen bis Ende des Jahres erlaubt werden
Hohe Infektionszahlen hätten eine Nutzung der Heizpilze dann nicht mehr zugelassen. „Aus diesem Grund sollte sich der rot-grüne Senat auch jetzt wieder bewegen und den Gastronomen die Nutzung von Heizpilzen in ganz Hamburg erneut genehmigen“, so der CDU-Politiker. Damit könnten „die Verluste der letzten Monate durch eine geregelte Nutzung der Außengastronomie zumindest etwas wieder aufgefangen werden“.
Hintergrund: Der Senat hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Erkalps klargemacht, dass die Nutzung von Heizpilzen auf öffentlichem Grund seit 3. Mai nicht mehr erlaubt ist. Das Verbot gilt nach Auskunft der für die Bezirke zuständigen Wissenschaftsbehörde aber nicht für Privatgelände. Die CDU fordert in ihrem Bürgerschaftsantrag, die Nutzung auch auf städtischem Grund noch bis zum 31. Dezember 2021 zu erlauben.
Zugleich fordert sie den Senat auf, „den Gastronomen zu empfehlen, ihre Nachverfolgungs-Scancodes auf die einzelnen Tische zu beziehen“. So könne verhindert werden, dass zu viele Gäste in Quarantäne müssten, falls eine Infektion im Restaurant festgestellt werde.