Hamburg. Richterin: 28-Jähriger habe „Hass und Hetze“ verbreitet und dazu aufgefordert, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen.

 Im Prozess gegen einen 28-Jährigen, dem das Werben um Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen wurde, hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt. Dem Angeklagten Stenio Q. wurde vorgeworfen, zwischen dem 22. Juni und 24. Juli 2020 in Hamburg und an anderen Orten um Mitglieder oder Unterstützer für den IS geworben zu haben. Zu diesem Zweck soll Q. auf Social-Media-Kanälen Inhalte verbreitet haben, in denen unter anderem durch Bilder, Videos und islamistische Kampfgesänge zum Dschihad gegen Andersgläubige und zur Ausreise nach Syrien oder in den Irak aufgerufen wurde.

Dadurch sollten die Nutzer der Medien animiert werden, sich vom „IS“ zu Kämpfern ausbilden zu lassen und für ihn in den Glaubenskrieg zu ziehen, so die Anklage. Zur Tataufklärung hatten auch Erkenntnisse des Hamburger Verfassungsschutzes beigetragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. In der Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, Stenio Q. habe „Hass und Hetze“ verbreitet und dazu aufgefordert, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. In das Strafmaß einbezogen wurde eine Verurteilung gegen den 28-Jährigen von 16 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Er und zwei weitere hatten sich während ihres Gebets von einem Mann gestört gefühlt, diesen dann angegriffen und verletzt.