Hamburg. Für Hanseatisches Oberlandesgericht hat sich zweifelsohne bestätigt: Syrer war Kämpfer der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham.
Urteil im Hamburger Prozess gegen einen 27-jährigen Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Mann aus Rostock zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Anklagevorwurf, dass der 27-jährige Syrer im Jahr 2015 Mitglied der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham war, habe sich zweifelsohne bestätigt, sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors, am Dienstag in Hamburg. Die Beweislast sei erdrückend.
Der Angeklagte, der seit 2016 als Flüchtling in Deutschland lebt, hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass eine Verwechslung mit seinem Bruder vorliege. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert, ersatzweise auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren.
Prozess in Hamburg: Angeklagter ist in Propaganda-Video zu sehen
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Angeklagte an der Belagerung zweier schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt. Zusammen mit seinem Onkel, der Kommandeur der Kampfeinheit war, wirkte er in einem Propaganda-Video mit. Damit sollten die Bewohner zur Kapitulation gedrängt werden.
Als sie das nicht taten, habe die Ahrar al-Sham eine Großoffensive begonnen, bei der sie neben Raketen und Artillerie auch Autobomben einsetzte. Ob der Angeklagte dabei mitkämpfte, konnte das Gericht nicht klären. Er habe jedoch über einen Granatwerfer und ein Kalaschnikow-Sturmgewehr verfügt.
Generalstaatsanwaltschaft forderte höhere Strafe
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft, die am Dienstag drei Jahre und drei Monate Haft beantragte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, ersatzweise eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren.
Der Angeklagte erklärte in seinem letzten Wort auf Deutsch, dass er den Prozess verstehe. Deutschland habe ihm sehr geholfen. Es sei aber traurige Realität, dass unter den Flüchtlingen auch Extremisten und Menschen seien, die Verbrechen begangen hätten. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft auch den Hinweisen zu ihm nachgehen müssen. Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, dass er keine Straftaten begangen habe. „Aus diesem Grunde habe ich kein Geständnis abgelegt“, sagte der 27-Jährige.