Hamburg/Köln. Die ehemalige Landesbank spielt in dem Finanzskandal wohl nur eine Nebenrolle. Ende Juli fällt eine richtungweisende Entscheidung.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Zuge des Cum-Ex-Skandals am Dienstag Räume der früheren HSH Nordbank durchsucht. Das hat eine Sprecherin des Nachfolgeinstituts Hamburg Commercial Bank (HCOB) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.
Die Durchsuchung richtet sich demnach "nicht unmittelbar gegen die Bank, sondern diese wird als Dritte durchsucht". Die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigte lediglich die Durchsuchung bei der Bank, wollte sich aber nicht zum Inhalt des Verfahrens äußern.
Die HSH Nordbank war die frühere Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie war Ende 2018 auf Anweisung der EU-Kommission an US-Investoren verkauft worden und erhielt nach der Privatisierung den neuen Namen Hamburg Commercial Bank (HCOB).
HSH Nordbank glich Cum-Ex-Steueranrechnungen aus
"Die Bank kooperiert vollumfänglich mit den Behörden", teilte die Sprecherin des Geldinstituts weiter mit. "Die HSH Nordbank hat bereits im Februar 2014 nach pro-aktiv veranlasster Prüfung des Sachverhalts Steuerrückzahlungen in Höhe von rund 126 Millionen Euro gezahlt. Etwaige zulasten der Finanzkasse im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Aktiengeschäften erlangte Steueranrechnungen hat die Bank damit ausgeglichen."
Ausdrücklich unterstreicht die HCOB, dass das Vorgängerinstitut seinerzeit den Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt von sich aus angezeigt habe, "ohne dass es hierfür einen externen Anlass durch ein Ermittlungsverfahren oder Ähnliches gegeben hätte".
Weitere Angaben wollte die Sprecherin mit Verweis auf ein laufendes Verfahren nicht machen. Zuvor hatten WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" sowie das "Handelsblatt" über die Durchsuchungsaktion berichtet.
Bundesgerichtshof fällt wichtige Entscheidung
Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Cum-Ex-Skandal seit Jahren auf.
Im März 2020 war das erste Urteil gefallen: Das Landgericht Bonn verurteilte zwei frühere Börsenhändler zu Haftstrafen auf Bewährung – wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe. Ende Juli wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revisionen der beiden entscheiden. Damit werden sich die obersten Strafrichter in Karlsruhe erstmals zur Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte äußern.