Hamburg. Verkäufer von Playstations oder Smartphones werden in der Hansestadt immer häufiger um ihr Geld geprellt. Das rät die Polizei.

Sie wollen eigentlich nur ihre alte Playstation oder ein in die Jahre gekommenes Smartphone verkaufen, doch dabei werden Hamburger derzeit immer häufiger Opfer von Betrügern. Die Hamburger Polizei hat seit November allein 40 Fälle registriert, in denen die Verkäufer einer Playstation 5 um ihr Geld geprellt wurden.

Kaum besser erging es knapp 30 Anbietern von gebrauchten iPhones, die über das Portal Ebay-Kleinanzeigen ihre Geräte verkauften. Vor diesem Hintergrund warnen Polizei und Verbraucherzentrale Hamburg nun, bei Onlinegeschäften genau auf sichere Zahlungswege zu achten.

Betrug bei Kleinanzeigenportal – Zahlungen zurückgebucht

In den meisten Fällen erfolgte die Bezahlung über den Bezahldienst Paypal unter Nutzung der Zahloption "Geld an Freunde und Familie senden". "Die Verkäufer erhielten zunächst auch einen Zahlungseingang und übergaben die Gegenstände daraufhin an der Haustür oder einem vereinbarten Ort in der Stadt", sagt Polizeisprecher Florian Abbenseth. "Dass es sich aber um Betrug handelte, stellte sich meist kurze Zeit später durch eine Rückbuchung des Geldes heraus."

Das Geld war nämlich nie von den Tätern selbst gekommen, sondern sie hatten sich für den Versand unterschiedlicher Maschen bedient. Zumeist tricksten sie dabei andere Nutzer des Kleinanzeigenportals aus und ohne es zu ahnen, schickten diese ihr Geld an jene Verkäufer, auf deren Artikel es die Täter abgesehen hatten. 

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In anderen Fällen ergaunerten die Täter unter einem Vorwand aber auch Zugangsdaten und nahmen damit selbst Transaktionen in fremden Paypal-Konten vor.

Polizei und Verbraucherzentrale empfehlen daher:

  • Artikel, die persönlich abgeholt oder ausgeliefert werden, sind generell nicht vom Verkäuferschutz umfasst. Versenden Sie daher immer nur an die in den Transaktionsdetails angegebene Versandadresse. Auch bei einer Lieferung an eine hiervon abweichende Anschrift besteht kein Verkäuferschutz.
  • Bei der Zahloption "Geld an Freunde und Familie senden" gelten ebenfalls weder Käufer- noch Verkäuferschutz. Entscheiden Sie sich daher lieber für sichere Zahlungswege wie ein klassische Überweisung mit Buchung auf dem Konto oder, wenn es schneller gehen soll, verlangen Sie bei der Warenübergabe Bargeld.
  • Wenn die Ware übergeben wird, spricht auch nichts dagegen, sich vom Käufer den Ausweis zeigen zu lassen.
  • Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt, sollten Sie von einem Verkauf absehen.