Hamburg. Die beiden Männer stehen in Hamburg vor Gericht, weil sie die im Ukraine-Konflikt verhängten EU-Sanktionen gebrochen haben sollen.
Wegen verbotener Lieferung von Werkzeugmaschinen an einen russischen Raketenhersteller müssen sich seit Montag zwei Männer aus Bayern vor dem Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verantworten.
Die Bundesanwaltschaft wirft einem 41-jährigen Unternehmer vor, zwischen 2015 und 2018 insgesamt 15 Werkzeugmaschinen zum Gesamtpreis von knapp acht Millionen Euro an zwei russische Firmen in Jekaterinburg verkauft und geliefert zu haben. Die Maschinen hätten in der Herstellung von Raketentechnologie eingesetzt werden können (Az.: 3 St 2/20).
Tatsächlich seien sie für das Unternehmen OKB Nowator bestimmt gewesen, das zum Staatskonzern Almas-Antei gehöre, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Der Rüstungskonzern stelle unter anderem Marschflugkörper her.
Zwei Männer sollen russische Rüstungsfirma beliefert haben
Der Export von Maschinen, die in der Rüstungsindustrie eingesetzt werden können, sei aufgrund der EU-Sanktionen von 2014 verboten. Der Angeklagte habe gewerbsmäßig und für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt. Die Sanktionen waren nach der Annexion der Halbinsel Krim verhängt worden.
Der 40 Jahre alte Mitangeklagte soll als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland die illegalen Geschäfte als Berater unterstützt und rund 270.000 Euro an Provisionen bekommen haben. Der 41-jährige Deutsche wurde am 11. Februar in Augsburg festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der 40-jährige Deutsche bekam kurz nach seiner Festnahme am 2. Juni in München Haftverschonung.
Anwalt wirft Ermittlern Einseitigkeit vor
In einer Erklärung warf einer der drei Anwälte des Augsburger Unternehmers der Bundesanwaltschaft vor, einseitig ermittelt zu haben. Entlastende E-Mails und Protokolle der Telefonüberwachung seien nicht berücksichtigt worden. Die Angeklagten selbst äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Der Prozess findet vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht statt, weil die Lieferungen zum Teil über das Zollamt Lübeck-Hafen abgewickelt worden sein sollen. Es sind 15 Verhandlungstermine bis Mitte Februar angesetzt.