Hamburg. Der Molekularbiologe soll das Medikament an zahlreiche Ärzte in In- und Ausland geliefert haben. Mittwoch startete der Prozess.
Dubiose Geschäfte mit Krebsmedikamenten können äußerst rentabel sein. Der Molekularbiologe Dr. S. hat sich das offenbar auch gedacht. Er soll in seinem Unternehmen – einem Labor in Hamburg-Bahrenfeld – das Krebsmittel GcMAF hergestellt haben. Anschließend soll er es Ärzten und Heilpraktiker im In- und Ausland verkauft und dafür in knapp dreieinhalb Jahren fast zwei Millionen Euro kassiert haben.
Heute hat der Prozess gegen den 72-Jährigen vor dem Landgericht Hamburg wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz begonnen.
Unerlaubte Herstellung von Krebsmedikament in 400 Fällen
"Dem Angeklagten Dr. S. wird unerlaubte Herstellung sowie unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in insgesamt 400 Fällen vorgeworfen", sagte die Erste Staatsanwältin Liddy Oechtering.
Laut Staatsanwaltschaft soll er in der Zeit vom 8. Januar 2014 bis zum 15. Mai 2017 als Geschäftsführer der M.-GmbH ohne Zulassung als Arzt oder Apotheker und ohne sonstige behördliche Genehmigung das zur Behandlung von Krebserkrankungen eingesetzte Arzneimittel GcMAF in seiner Firma hergestellt und abgefüllt haben. Anschließend soll er das Krebsmedikament auf Bestellung an Ärzte und Heilpraktiker im In- und Ausland ausgeliefert haben.
Prozess in Hamburg: Angeklagter kassierte 1,94 Millionen Euro
"Dabei füllten die Besteller jeweils Formulare aus, in denen sie wahrheitswidrig erklärten, sie hätten das Arzneimittel selbst hergestellt", so Oechtering. Dadurch sollte die notwendige Zulassung des Medikaments umgangen werden. Dr. S. erzielte mit diesem Geschäftsmodell äußerst hohe Gewinne. Insgesamt kassierte der Angeklagte circa 1,94 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft geht von 400 Lieferungen aus. Meist soll die Firma aus Hamburg-Bahrenfeld Bestellungen von zehn Ampullen zum Preis von gut 3400 Euro versandt haben. Wie aus der Auflistung der Staatsanwältin am Mittwoch beim Prozessstart hervorging, gab es offenbar eine Reihe von Stammkunden.
Geschäftspartner des 72-Jährigen informierte die Behörden
Auch aus Hamburg erhielt der Molekularbiologe Aufträge für das Krebsmittel. Ärzte und Heilpraktiker aus dem gesamten Bundesgebiet bestellten ebenfalls das Arzeimittel GcMAF. Dr. S. soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft zudem im Ausland Abnehmer für das selbst hergestellte Krebsmedikamet gehabt haben. Oechtering: "Dazu zählen unter anderem die Schweiz, Österreich und Thailand."
Das Mittel GcMAF dürfe von Ärzten und Heilpraktikern individuell für Patienten hergestellt und verabreicht werden, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Es werde zur Immuntherapie eingesetzt, darum sei der Nachweis der Wirksamkeit schwierig. Für die Produktion des Mittels zur intravenösen Gabe sei in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. Ein Geschäftspartner des Angeklagten habe 2016 die Behörden informiert.
Selbstgemachte Krebsmittel: Molekularbiologen droht Haftstrafe
Für das unerlaubte Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln droht dem Angeklagten bei einem Schuldspruch bis zu einem Jahr Haft je Fall. Bei Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Erlaubnis kann es eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geben.
Einige der angeklagten Fälle drohen zu verjähren. Darum werde gegen den 72-Jährigen auch unter Corona-Bedingungen verhandelt, sagte der Sprecher. Die Strafkammer hat vier weitere Termine bis zum 26. März angesetzt.