Hamburg. Die Schulbehörde will die kostenlosen Prüfgeräte nur an staatliche Einrichtungen in Hamburg verteilen. Nun hagelt es Kritik.
Wenn die Schulen nach den Frühjahrsferien am 15. März zumindest teilweise in den Wechselunterricht zwischen Klassenzimmer und Zuhause starten, dann soll allen Schulbeschäftigten zweimal in der Woche ein Corona-Schnelltest angeboten werden. Das hat Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Freitag angekündigt.
Doch eine Gruppe hatte Rabe dabei nicht gemeint, ohne sie ausdrücklich zu nennen: die Lehrerinnen und Lehrer an den Privatschulen. In einem Brief an die Schulleitungen der Schulen in freier Trägerschaft, wird der zuständige Schulaufsichtsbeamte deutlich.
Schnelltests nicht für Hamburger Privatschulen vorgesehen
„Vorsorglich weise ich darauf hin, dass in der Presse angekündigte Schnelltests für Lehrkräfte, die von der Freien und Hansestadt Hamburg angekauft wurden, nicht an Schulen in freier Trägerschaft ausgegeben werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Schulträger, wenn dieser den Einsatz von Schnelltests für seine Beschäftigten plant“, heißt es in der E-Mail, die dem Abendblatt vorliegt.
Bei den Privatschulen kam die Ankündigung nicht gut an. In einem Brief an Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und Rabe erinnert Andreas Haase, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen und Geschäftsführer der Brecht-Schulen, an ein Schreiben, in dem Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack „die Beschaffung und Nutzung kostenloser Laien-Selbsttests für alle Schulbeschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler“ angekündigt hatte.
Privatschulen sorgen sich um Öffnung des Schulbetriebs
„Vor diesem Hintergrund müssen wir schnellstmöglich um Klärung bitten, warum sich einem Schreiben der Schulaufsicht die Ankündigung der Beschaffung und Finanzierung kostenloser Schnelltests, anders als auf der Pressekonferenz und in dem Schreiben, das auch an die Schulen in freier Trägerschaft adressiert war, nicht auf die Ersatzschulen beziehen soll“, schreibt Haase.
Ohne die Unterstützung des Senats bei Beschaffung und Finanzierung der Selbsttests sähen die Schulen in freier Trägerschaft „der schrittweisen Öffnung des Schulbetriebs mit Sorge entgegen“. Die besonderen Umstände beträfen alle Hamburgerinnen und Hamburger gleichermaßen. „Wir möchten deshalb unserem Wunsch Ausdruck verleihen, dass die die Öffnungsstrategie begleitenden Schutzmaßnahmen des Senats wie öffentlich angekündigt alle Schulbeschäftigten und Schüler in den Blick und nicht nur die Landesbediensteten versorgen“, heißt es weiter.
Schulbehörde fühlt sich nicht für Privatschulen verantwortlich
Haase hält auch ein „Kommunikationsversehen“ seitens der Behörde für möglich, weil der Senat sich das Ziel gesetzt habe, mittels Schnelltests „flächendeckend“ auch das Personal von Kindertagesstätten zu testen. „Eine Unterscheidung nach dem Ort der Tätigkeit in den Gemeinschaftseinrichtungen, so zwischen Lehrkräften an staatlichen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft bzw. kommunalen und freien Kindertagesstätten, würde einen signifikanten Teil der Bevölkerung planwidrig ausklammern und somit letztlich den Schutz für alle infrage stellen“, heißt es in dem Brief.
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Doch um ein Versehen handelt es sich nicht. „Die Schulbehörde steht nicht in der Verantwortung der Schulen in freier Trägerschaft. Wir gehen davon aus, dass es schon bald einfach sein wird, die Selbst-Schnelltests über Apotheken oder den Handel zu bekommen“, sagte eine Sprecherin der Schulbehörde. Um Beschaffung und Finanzierung müssten sich die Schulträger der Privatschulen dann selbst kümmern.