Hamburg. Die Richter gaben einem Eilantrag in einem Einzelfall statt. Das Urteil ist nicht anfechtbar – aber nur sehr eingeschränkt wirksam.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat das wegen der Corona-Pandemie in der ganzen Stadt geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum in einem Einzelfall gekippt. Das Gericht gab am Freitag in zweiter Instanz dem Eilantrag eines Antragstellers statt, der alleine alkoholische Getränke im öffentlichen Raum konsumieren möchte.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das Ansinnen des Mannes noch zurückgewiesen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der allein für den Antragsteller gilt, ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte.

Gericht: Alkoholverbot in Hamburg rechtswidrig

Laut der Coronavirus-Eindämmungsverordnung ist der Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Dies ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts jedoch nach einer rein summarischen Prüfung rechtswidrig, da das Verbot im Infektionsschutzgesetz des Bundes keine geeignete Rechtsgrundlage finde.

Denn dort sei verbindlich festgelegt, dass Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausgesprochen werden dürfen, nicht aber flächendeckend.

Senat will Corona-Verordnung anpassen

Hamburg will seine Corona-Regeln nun entsprechend anpassen. „Der Senat wird nach der Prüfung der OVG-Entscheidung die Verordnung in der nächsten Woche anpassen und das Alkoholkonsumverbot im Sinne des OVG-Beschlusses regional konkretisieren“, hieß es aus der Senatskanzlei.

 Das Alkoholverbot wurde zuvorderst erlassen, um Ansammlungen von Konsumenten im öffentlichen Raum zu verhindern. In einigen Bezirken gab es auch schon vor der Corona-Pandemie örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote, meist um eine Verfestigung lokaler Trinkerszenen zu verhindern. Zum Teil bewirkte die Einrichtung solcher Verbotszonen jedoch lediglich eine Abwanderung an andere Treffpunkte.

Die Einhaltung der Verbote wird von Ordnungsdiensten und der Polizei überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder.