Geschwister (3, 6, 7 und 14) ohne Begleitung im Schwimmbad Wandsbek. Siebenjähriger ertrinkt fast. Polizei geht drastischen Schritt.

  • Eltern schicken ihre vier Kinder ins Schwimmbad – drei können nicht schwimmen
  • Bademeister rettet Siebenjährigen vom Grund des Beckens, reanimiert das Kind
  • Polizei erstattet Strafanzeige gegen die Eltern

Die vier Geschwister sehnten sich an dem heißen Mittwoch, an dem in Hamburg der Hitzerekord gebrochen wurde, sicher nach Abkühlung. Im von Bäderland betriebenen Hallenbad Wandsbek in der Wendemuthstraße wollten die Kinder – drei, sechs, sieben und 14 Jahre alt – einen schönen Nachmittag verbringen. Doch der Schwimmausflug endete dramatisch: Der sieben Jahre alte Junge wäre fast ertrunken.

Polizei Hamburg: Bademeister rettet Siebenjährigem das Leben

"Ein Bademeister entdeckte das Kind gegen 16 Uhr leblos auf dem Grund des Schwimmerbeckens", sagte Polizeisprecher Florian Abbenseth am Donnerstag. Der Bademeister reagierte blitzschnell, zog den Jungen aus dem Wasser und reanimierte ihn – mit Erfolg.

Noch bevor die Rettungskräfte vor Ort eintrafen, war der Siebenjährige wieder bei Bewusstsein. Der Bademeister habe sehr umsichtig und perfekt gehandelt, sagte Feuerwehrsprecher Tim Spießberger. "So hat er dem Kind das Leben gerettet."

Polizei Hamburg: Siebenjähriger fast ertrunken – Strafanzeige

Laut Feuerwehr hatte der Junge sehr schnell wieder einen eigenen Herzrhythmus. "Das Kind kam in ein Krankenhaus, das es aber noch am Abend verlassen konnte", so Polizeisprecher Abbenseth.

Doch der Badeunfall hätte durchaus schlimmer enden können. Schwimmen konnte der Siebenjährige nicht – und auch seine drei und sechs Jahre alten Geschwister sind Nichtschwimmer. Die 14-jährige Schwester war nach Angaben der Polizei dennoch alleine mit den kleinen Kindern in dem Schwimmbad.

Die Mutter, bei der die vier Kinder leben, und der Vater wurden nach dem Badeunfall benachrichtigt. Abbenseth: "Die Polizei hat von Amts wegen Strafanzeige gestellt." Es besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. "Es wird nun geprüft, ob sich die Mutter möglicherweise strafbar gemacht hat."