Hamburg. Holger H. trat seine damalige Lebensgefährtin, stach mit Messern in ihre Beine, würgte sie und schlug mit einer Keule auf ihren Kopf.

Ihre Gesundheit ist ruiniert, körperlich wie psychisch. Margit K. ist Opfer einer folterartigen Gewaltorgie geworden. Drei Tage lang tobte sich ihr damaliger Lebensgefährte an der 63-Jährigen aus, quälte sie, bis ihr Körper von schwersten Verletzungen übersät war. „Die Drecksau ist nicht totzukriegen“, fand er am Ende seiner Misshandlungen. Doch es hätte nicht viel gefehlt, und die Frau hätte sterben können. 

Jetzt ist der Mann, der die Hamburgerin eine entsetzliche Tortur durchleiden ließ, für seine Taten verurteilt worden: Acht Jahre Freiheitsstrafe verhängt das Landgericht für den Peiniger von Margit K., den Angeklagten Holger H.. Das Opfer habe im Juni vergangenen Jahres durch den 54-Jährigen ein „tagelang andauerndes Martyrium über sich ergehen lassen müssen“, betont die Vorsitzende Richterin mit Blick auf den Hamburger. „Sie wurde unterdrückt und gefangen gehalten in ihrer eigenen Wohnung.“

Holger H., den die Kammer unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig spricht, habe über Tage seine damalige Partnerin malträtiert und dabei „immer noch weitergemacht und die Gewalt noch immer weiter gesteigert“.

Opfer konnte schwer verletzt über Balkon fliehen

Holger H., der seinerzeit bei Margit K. in deren Wohnung am Sportplatzring wohnte, hatte auf seine zehn Jahre ältere Partnerin eingeprügelt. Er trat sie, stach mit einem Messer in ihre Beine, zertrümmerte mit einer Keule ihr Schienbein. Er fesselte sie mit Kabelbindern, so dass sie über Stunden wie ein Paket zusammengeschnürt war. Er strangulierte sie, bis sie Luftnot bekam. Und er hämmerte ihr eine hölzerne Keule mehrfach auf den Kopf, bis sie blutüberströmt und mit schweren Schädelverletzungen da saß. Als er ins Bad ging, um sich das viele Blut von den Händen abzuwaschen, konnte sie endlich über den Balkon vor ihrem Peiniger fliehen. 

Der Angeklagte, ein Mann mit an den Seiten kahl geschorenem Kopf und dünnem Pferdeschwanz, hatte die Taten im Prozess im Wesentlichen eingeräumt. Doch von Einsicht oder gar Reue konnte bei seinem Geständnis keine Rede sein. Es war vielmehr ein fortwährendes Relativieren und Rechtfertigen. Auf jede einzelne Misshandlung, die Holger H. zugegeben hatte, folgte eine Schuldzuweisung, dass seine damalige Partnerin die Taten doch provoziert und deshalb selber mit zu verantworten habe.

So habe er es als störend empfunden, dass sie in der Wohnung herumgelaufen sei, hatte er gesagt, und ihre Bewegungen als ihr „Absichtsverhalten“ interpretiert. Die Schläge auf den Kopf habe er ihr nur „pro forma“ verpasst. Wenn er sie wirklich hätte umbringen wollen, dann wäre ihm das mit einem einzigen Schlag gelungen, „dann wäre die Rübe runter gewesen“, so Holger H.

Gefoltertes Opfer noch immer körperlich und seelisch beeinträchtigt

Noch in seinem letzten Wort, das andere Angeklagte häufig als Gelegenheit für eine Entschuldigung oder eine Reuebekenntnis nutzen, rechtfertigte sich Holger H. damit, auch Margit K. habe viele Fehler gemacht. Sie sei nicht auf sein Ruhebedürfnis eingegangen, habe zu sehr auf ihre Tochter gehört und der Beziehung mit ihm zu wenig Raum gelassen, meinte der 54-Jährige: „Immer wenn eine Situation eskaliert, tragen beide ein wenig Schuld daran.“ Allerdings, fügte er ganz zuletzt hinzu, wolle er seine Taten „nicht beschönigen. Es tut mir unsäglich leid“. 

Diese Worte erlebt Margit K. nicht mit. Noch immer ist sie schwer beeinträchtigt, hat seit ihrem Martyrium auch ihre Wohnung nie wieder betreten können. Seit Holger H. auf sie eindrosch, sie fesselte und mit einem Knüppel auf ihren Kopf einschlug, ist die 63-Jährige bei vielen Wegen auf den Rollator angewiesen.

Ihr Gedächtnis ist gestört, ihr Leben durch Depressionen zusätzlich eingeschränkt. Sie hatte über die Quälereien unter anderem bekundet, ihr damaliger Lebensgefährte habe versucht, sie mit einem Kabelbinder um den Hals zu erdrosseln. Als das fehlschlug, habe er ihr mit einem Baseballschläger mehrfach wuchtig auf den Kopf geschlagen. Danach habe er geschimpft: „Die Drecksau ist nicht totzukriegen. Die geht nicht kaputt.“ Zwar habe er sie einmal losgeschickt, um Nachschub an Alkohol zu kaufen, doch sie habe die Gelegenheit nicht zur Flucht genutzt. „Ich hatte solche Angst, dass er mich dann wirklich umbringt.“

Erklärungen des Verurteilten "banal und schockierend"

Die Anwältin von Margit K. betonte in ihrem Plädoyer, sie halte den Angeklagten „für jemanden, der es genossen hat, was er getan hat. Sie maßen sich an, einen Menschen bestrafen zu wollen, der nicht so spurt, wie Sie es wollen.“ Und die Staatsanwältin, die acht Jahre und drei Monate Haft für Holger H. forderte, hatte gesagt, die Hintergründe für die Tat hätten nicht restlos aufgeklärt werden können. Die Erklärung des Angeklagten für seine Aggression sei „so schockierend banal und unverständlich“ gewesen, dass man daraus folgern könne, es sei ihm „letztlich darum gegangen, Gewalt auszuüben und seine Wut rauszulassen“. 

Die Richterin spricht in der Urteilsbegründung von einem „besonders aggressiven und rücksichtslosen Verhalten, das Holger H. an den Tag gelegt habe. „Alles, was passiert in Ihrem Leben, beziehen Sie auf sich. Andere haben Schuld.“ Schon früher sei der 54-Jährige gewalttätig gegen Margit K. geworden. Über die Beziehung zwischen Holger H. und Margit K. meint die Vorsitzende, es sei „leider ein Klassiker, dass sich ein malträtiertes Opfer nicht in der Lage sieht, sich aus dem Ganzen zu lösen“.