Hamburg. Der Hamburger wollte sich vor einem Ordnungswidrigkeitenverfahren drücken und gab vor, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Wir reden von der vierten Welle, von Delta und Omicron, von 2 G oder 3 G und einer möglichen Impfpflicht. Corona, dieses tückische Virus, bestimmt seit nunmehr fast zwei Jahren unseren Alltag. Immer wieder gibt es Einschränkungen, die mit Covid-19 verbunden sind. Und nicht selten gehen Menschen illegale Wege, um Restriktionen, die ihnen nicht genehm sind, auszuhebeln. So hat die Justiz in jüngster Zeit immer wieder mit Fällen zu tun, in denen gefälschte Atteste vorgelegt werden, weil Bürger damit eine Verpflichtung zum Maskentragen umgehen wollen. 

Hakan Ö. aber verfiel auf einen ganz anderen Schmu. Er wollte das Coronavirus gewissermaßen als Komplizen einspannen. Eine angebliche Infektion sollte ihn vor einem unangenehmen Termin bewahren, überlegte der 44-Jährige. Nach dem Motto: Sorry, aber ich habe Corona. Sie müssen notgedrungen auf mich verzichten.

Hamburger fälscht Corona-Test, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen

Jetzt steht der Hamburger wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, am 18. Mai dieses Jahres einen von ihm selbst erstellten, vorgeblich von einem medizinischen Labor stammenden Bericht über eine Coronavirus SARS-CoV-2-Infektion einem Strafrichter vorgelegt zu haben. Damit habe der Mann erreichen wollen, nicht zur Hauptverhandlung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erscheinen zu müssen, heißt es in der Anklage. 

Das Fälschen von Gesundheitszeugnissen sei in letzter Zeit offenbar ziemlich „in Mode gekommen“, moniert der Amtsrichter. Doch Hakan Ö. ist keiner, der lange um den heißen Brei herumredet. „Ja, ich habe einen Fehler gemacht. Ich geb es zu“, sagt der kräftig gebaute Angeklagte. „Tut mir leid. Sorry.“ Er habe sich damals vor dem Ordnungswidrigkeitsverfahren drücken wollen, weil er Sorge gehabt habe, was das für seinen Führerschein bedeuten könne. Der Vorwurf gegen ihn sei gewesen, dass er während der Fahrt verbotenerweise mit dem Handy telefoniert habe.

Richter: Gerade jetzt sind wir darauf angewiesen, dass die Atteste authentisch sind.

Weil er eine Dashcam im Wagen installiert habe, hätte er bei Verhandlung sogar belegen können, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen habe. Aber er habe seinerzeit lieber erst gar nicht vor dem Richter erscheinen wollen, sagt Hakan Ö. „Ich hatte ohnehin wegen anderer Sachen ziemlich viel Stress. Das ist mir über den Kopf gewachsen.“

Also habe er im Internet nachgeforscht. „Da gab es einen Link, da habe ich was eingetragen und rausgeschickt.“ Immerhin habe er ja den Befund „nicht von positiv auf negativ gefälscht“, wirft der Angeklagte, der schon einige Vorstrafen aufweist, ein. „Ich habe ja keinen Menschen in Gefahr gebracht. Sondern ich habe mich krank gemacht, obwohl ich gesund bin.“ Aber natürlich sei auch das ein großer Fehler, räumt der Hamburger ein.

Amtsrichter: „Die wollen damit richtig Kohle machen“

Auch andere würden solche Bescheinigungen fälschen, stellt der Richter fest. Einigen gehe es beispielsweise darum, mit dem Bescheid über eine angebliche Corona-Infektion eine Erstattung von Flugtickets zu erzielen. „Die wollen damit richtig Kohle machen“, moniert der Amtsrichter. Die Fälschung, die Hakan Ö. vorgelegt habe, sei nicht besonders gelungen. „Man sieht zum Original schon ein paar Abweichungen“, stellt der Richter fest. So weiche der Text vom Original ab, es gebe optische Verschiebungen, auch andere Details stimmten nicht. 

Es zeige „eine gewisse kriminelle Energie“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, „ausgerechnet in Pandemie-Zeiten mit einer Corona-Infektion hausieren zu gehen“. Das Urteil des Amtsrichter lautet schließlich, dass der Angeklagte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Euro zahlen muss, also insgesamt 4200 Euro. Zwar sei Hakan Ö „nicht der große Fälscher“ — im Gegensatz zu manch anderen, bei denen man in den Wohnungen haufenweise falsche Zertifikate gefunden habe.  Aber: Gesundheitszeugnisse zu fälschen, gehe „überhaupt nicht — und in der jetzigen Zeit erst recht nicht“, redet der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. „Gerade jetzt sind wir darauf angewiesen, dass die Atteste authentisch sind.“