Hamburg. Verwaltungsgericht prüft Klage eines Hamburger Salons. Friseur Arne Beyer aus Billstedt hat einleuchtende Argumente.

Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch wird intensiv über eine mögliche Öffnung von Friseursalons diskutiert – diese wehren sich nun auch in Hamburg juristisch gegen die Schließung. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes auf Anfrage bestätigte, ist seit Freitag die Klage eines Betriebes anhängig. Der Senat hat nun Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Es handelt sich um ein Eilverfahren.

Hinter der aktuellen Klage steckt der Betreiber des Salons Hair Spa Hamburg Intercoiffure in Billstedt, Arne Beyer. „Ich trage die Politik einer konsequenten Bekämpfung des Covid-19-Virus mit, allerdings halte ich eine weitere Schließung der Friseursalons für überzogen, da sich das Virus erwiesenermaßen nicht über Friseursalons verbreitet“, sagte Beyer dem Abendblatt. 

Corona und Friseure: Bundesweite Klagewelle

Er betont, dass er sich mit seinem Verfahren an einer bundesweiten Klagewelle beteilige. Von insgesamt 84.000 Salons stünden rund 24.000 bereits „vor der Betriebsaufgabe“. Die Notsituation werde auch durch ausbleibende Überbrückungshilfen verschärft.

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Zuletzt hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Öffnung von Friseursalons gefordert – mit Verweis darauf, dass vielerorts illegal und unkontrolliert in privatem Wohnraum doch Haare von professionellen Dienstleistern geschnitten würden. „Für Schwarzarbeit gibt es kein Hygienekonzept“, betont nun auch Arnd Beyer. Er hat auch einen entsprechenden Brief an Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verfasst.

Handwerkskammer Hamburg: Klage nachvollziehbar

Am Abend äußerte sich auch der Präsident der Handwerkskammer Hamburg, Hjalmar Stemmann, zur Klage des Hamburger Friseurs: „Die Corona-bedingte Schließung im ersten Lockdown wurde von den Friseurbetrieben mitgetragen, weil relativ schnell und unbürokratisch Hilfsgelder flossen, die einen guten Teil des Einnahmeausfalls kompensierten. Das ist im zweiten Lockdown leider anders: Teils greifen die Finanzhilfen nicht, weil die Antragsvoraussetzungen die wirtschaftliche Schieflage der Friseurbetriebe nicht erfassen, teils sind es die enormen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und -auszahlung, die die Betriebe nach bald acht Wochen Schließung dem Ruin entgegentreiben."

Und weiter: „Hinzukommt, dass die Friseure durch umfassende Hygienekonzepte im ersten Lockdown nach rund sechs Wochen wieder öffnen durften. Jetzt läuft es mindestens auf die doppelte Schließzeit hinaus – ohne erkennbare Perspektive." Daher sei die Klage „absolut nachvollziehbar", sagte Stemmann und ergänzte: „Besser wäre es selbstverständlich, wenn der Senat bei der Unterstützung der Friseure schnell und wirksam nachbesserte und dieser verzweifelte Schritt sich erübrigen würde.“