Hamburg. Verwirrung um zwei widersprüchliche Entscheide der Verwaltungsgerichte. Corona-Maßnahmen sorgen für kuriose Situationen.

Verwirrung um die Sperrstunde in Hamburg während des neuerlichen Corona-Lockdowns: Am Donnerstag hatten die Richter von Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht der Hansestadt zwei unterschiedliche Botschaften parat. Zunächst hieß es in einer Mitteilung, über die das Hamburger Abendblatt exklusiv berichtet hatte, dass die Sperrstunde, wie sie bereits für Restaurants und Bars ab 23 Uhr gegolten hatte, wieder aufgehoben sein.

Doch dann entschied das Hanseatische Oberverwaltungsgericht: Die Sperrstunde bleibt. Es wäre ohnehin nur ein kurzer Erfolg der Kläger vor Gericht gewesen. Denn der angekündigte Lockdown (ab Montag, 2. November) würde die Hamburger Gastronomie ja ohnehin wieder für die allgemeinen Besucher schließen. Liefer- beziehungsweise Abhol-Services sind erlaubt.

Corona: Was bringt der Lockdown in Hamburg konkret?

Das vergrößert die Unsicherheit über die Maßnahmen des "Lockdowns light", der in Hamburg gelten soll. Weitere Einzelheiten wird der Senat am Freitag verkünden (live bei abendblatt.de). Aber zusammen mit neuen Covid-19-Fällen im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und der Maskenpflicht für Schüler ab Klasse 5 (warum erst jetzt?) sorgt das für Unruhe. Ohnehin fragen sich viele: Macht es Sinn, einen Lockdown so lange vorher so groß anzukündigen? Nachdem die Sperrstunde angekündigt worden war, gab es viele, die dachten: Lasst uns jetzt noch mal groß feiern! Das kann nicht im Sinne der Pandemie-Bekämpfung zwischen St. Pauli und Sternschanze gewesen sein.

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Krimifestival 2020 abgesagt

Die Kino- und Theaterbesitzer ärgern sich über den Lockdown, die Hamburger Konzertveranstalter meinen sogar noch, mit einem blauen Auge davonkommen zu können. Aber das allseits beliebte Krimifestival auf Kampnagel wurde für 2020 abgesagt.

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